Arbeitshilfe Abrechnung der Durchführung von Grippeimpfungen in der Apotheke

Seit Ende Oktober 2022 dürfen Apotheken Grippeimpfungen in der Apotheke als Regelversorgung anbieten. Dabei wird jede Grippeimpfung einzeln zulasten der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. Die folgende Arbeitshilfe unterstützt Sie u. a. bei den Fragen, welche Sonder-PZN genutzt werden muss und wen Sie außerhalb der Schutzimpfungs-Richtlinie impfen können.