Arbeitshilfe BtM-Höchstmengen

In der BtMVV waren Höchstmengen definiert, die ein Arzt höchstens für einen Zeitraum von 30 Tagen für einen Patienten verordnen durfte. Hat ein Arzt die vorgegebenen Höchstmengen überschritten, so musste er dies auf dem BtM-Rezept durch den Buchstaben „A” kenntlich machen. Die Höchstmengen sind seit dem 8. April 2023 nicht mehr gültig und die folgende Arbeitshilfe soll zur Überprüfung von Retaxationen dienen.