Entwicklung pharma­zeutischer Dienst­leistungen in Apo­theken – nur 5 % der Finanz­mittel be­an­sprucht

Pro Jahr stellen die Kranken­kassen den Apotheken 150 Millionen Euro für die Erbringung der pharma­zeutischen Dienst­leistungen (pDL) zur Verfügung. Die Daten zeigen aller­dings, dass bisher nur knapp 5 % des Budgets beansprucht wurden, der Zuwachs an Apotheken, die pDL abrechnen, geht stetig zurück.

Mit der Verab­schiedung des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) durch den Bundestag Ende 2020 sind die Kranken­kassen ver­pflichtet, den Apotheken jährlich 150 Millionen Euro für die Durch­führung von pharma­zeutischen Dienst­leistungen zukommen zu lassen. Pro Quartal stehen also theoretisch 37,5 Millionen Euro für 17.571 Apotheken (Stand: 25.01.2024) zur Verfügung, aller­dings bietet nur ein Bruch­teil bereits pDL an. Sollte die Summe der Abrechnungs­preise für ange­botene pDL das ver­fügbare Budget über­schreiten, wird die Aus­zahlung anhand von Prioritäten gekürzt. Auf­wendige und kosten­intensive pDL (Medikations­beratung bei Poly­medikation, Betreuung bei oraler Tumor­therapie und Betreuung von Organ­trans­plantierten) erhalten die Priorität 1, Inhalations­beratung erhält die Priorität 2 und das Schluss­licht bildet die standardisierte Risiko­erfassung hoher Blut­druck mit der Priorität 3. Unabhängig davon erhält jede Apotheke aller­dings eine Garantie­zusage von 1.000 Euro pro Quartal.

Zuwachs pDL-anbietender Apotheken rück­läufig

Insgesamt rechneten im letzten Quartal des Jahres 2023 6.284 Apotheken pDL ab, was etwa jeder dritten Apotheke entspricht. Im Ver­gleich zum vor­herigen Quartal mit 6.145 Apotheken ent­spricht dies einem Zu­wachs von knapp 2,3 %. Zum Vergleich: Seit dem 2. Quartal im Jahr 2022 konnte bis zum 3. Quartal 2023 prozen­tual stets eine zwei­stellige Zu­nahme auf das nächste Quartal ver­zeichnet werden, auch wenn diese sukzessive abnahm.

Auszahlungs­summe für pDL weit unter Verteilungs­betrag

Zur Finanzierung der pDL wird seit Dezember 2021 ein Auf­schlag von 20 Cent (plus MwSt.) pro Rx-Packung zu­lasten der Kranken­kassen an den NNF-Fonds abge­führt. Die daraus resultierenden Ein­nahmen plus Reserven aus nicht ausge­schöpften Vor­quartalen bilden dann (ab­züglich Verwaltungs­gebühren des NNF) den Verteilungs­betrag pro Quartal. Seit dem 2. Quartal 2022 wurden somit weit über 300 Millionen Euro ange­spart, im gleichen Zeit­raum wurden insge­samt aller­dings nur etwa 5 % davon (13,5 Millionen) an die Apotheken ausge­zahlt.

Immerhin: Der Zuwachs an ausge­zahlten Verteilungs­beträgen nimmt stetig zu. Im 4. Quartal 2023 wurden so 3,8 Millionen Euro ausge­schüttet, was einen Zuwachs von 22 % gegenüber dem Vor­quartal darstellt. Dennoch entsprechen die 3,8 Millionen Euro ledig­lich knapp 10 % der verfüg­baren 37,5 Millionen Euro – der Groß­teil wird demnach erneut den Reserven für das nächste Quartal zuge­führt.