Können Vitamine zulasten der GKV verordnet werden?

Wir erhielten ein Kassen­rezept (DAK) über Fol­säure 5 mg N3 und B12 Anker­mann N3, jeweils mit der Diagnose ICD-Code E53.8g ver­sehen (Vitamin­mangel sonstige B-Vitamine). Laut AM-RL sind diese Vitamine ja bei schwer­wiegen­dem Mangel ver­ordnungs­fähig.

Ist dann dieser Diagnosecode richtig? Oder soll der Arzt das Rezept noch korrigieren?

Antwort

Es gibt keine Ver­pflichtung für den Arzt, bei Arznei­mittel­rezepten eine Diagnose aufzu­bringen – auch nicht, wenn die Erstattung an bestimmte Diagnosen gebunden ist. Die Dokumentation dazu nimmt die Praxis in ihrer Akte vor. Tatsächlich sollen aus Daten­schutz­gründen bei der Verordnung keine Diagnosen auf Rezepten vermerkt werden, dies ist aber ein anderes Thema. Bei Vorliegen einer Diagnose auf dem Rezept sind Sie prüf­ver­pflichtet. Sie müssen dabei aber aus unserer Sicht nur die Sinn­haftig­keit prüfen – ob nun tatsächlich ein schwerer Mangel­zustand vor­liegt, können und müssen Sie nicht beurteilen.

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