Ergebnisse der Kurzumfragen
Anteil E-Rezepte
Das E-Rezept gehört nun schon in allen Apotheken zum Alltag, denn seit dem 1. Januar 2024 sind Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen.
Nur in Ausnahmefällen dürfen weiterhin Muster-16-Rezeptformulare ausgestellt werden, z. B.
- bei einem Hausbesuch,
- für Versicherte, die im Ausland leben,
- bei Verordnungen zulasten sonstiger Kostenträger wie Bundespolizei, Bundeswehr und Sozialhilfe,
bei technischen Problemen.
Wie hoch ist der prozentuale Anteil von E-Rezepten an allen E-Rezept-fähigen Verordnungen?
„Unter 5 %“
1,4 %
„5–10 %“
2,6 %
„11–25 %“
„26–50 %“
„51–75 %“
„76–90 %“
„Über 90 %“
3,4 %