Wie lange sind Rezepte der ZPD NRW gültig?

Wir haben eine Frage zur allgemeinen Rezept­gültigkeit.

Gilt die Gültigkeit von vier Wochen auch für Rezepte der ZPD NRW oder gibt es hier abweichende Regelungen?

Antwort

Für Rezepte der ZPD NRW ist ein eigener Liefer­vertrag zu beachten, nämlich der „Arznei- und Hilfs­mittel­versorgungs­vertrag für heil­fürsorge­berechtigte Polizei­vollzugs­beamte und -beamtinnen im Land Nordrhein-Westfalen“.

Hier kann in § 3 (7) nachgelesen werden, wie lange entsprechende Rezepte gültig sind:

„Die Mittel dürfen nur abgegeben werden, wenn die Verordnung innerhalb von 1 Monat nach der Ausstellung der Verordnung in der Apotheke vorgelegt wird. Ist auf der Verordnung eine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben, ist diese maßgeblich.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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