Mit übersichtlichen Arbeitshilfen, umfangreichen Datenbanken, interaktiven Wissensmodulen und vielen weiteren Informationen unterstützen wir Sie bei der vertragskonformen Rezeptbearbeitung, der Wissensauffrischung und -vertiefung sowie der Kundenberatung.
Praxisnahe Unterstützung – schnell, verlässlich, aktuell
DAViD-Anmeldung – so geht's!
Sie haben sowohl einen DAP-Account als auch eine DAViD:
Einmalige Eingabe eines von DAP erhaltenen Codes, um Status (Premium / Mein DAP / DAP Apostarter) und DAPs-Punkte & Zertifikate zu migrieren.
Sie haben einen DAP-Account, aber noch keine DAViD:
Registrierung bei DAViD, anschließend einmalige Eingabe eines von DAP erhaltenen Codes, um Status (Premium / Mein DAP / DAP Apostarter) und DAPs-Punkte & Zertifikate zu migrieren.
Sie haben keinen DAP-Account, aber bereits eine DAViD:
Sie müssen nichts weiter tun. Sie können sich mit Ihren DAViD-Login-Daten direkt auch bei DAP anmelden.
Sie haben weder einen DAP-Account noch eine DAViD:
Registrierung bei DAViD erforderlich.
Hilfe bei der Rezeptbelieferung
DAP stellt nicht nur eine Vielzahl von Servicematerialien rund um das Thema Rezept und Retax zur Verfügung, sondern gibt auch Hilfestellung bei konkreten Anfragen.
Wenn auch Sie eine Frage zur Rezeptbelieferung haben, können Sie sich kostenfrei per E-Mail oder Fax an uns wenden.
Als DAP-Premium-Mitglied können Sie Ihre Fragen schnell und einfach über das Beratungs-Center stellen und erhalten meist noch am selben Tag Antwort.
Zum Beratungs-Center (DAP Premium) Anfrage stellen (E-Mail/Fax)
Wissen auffrischen und DAPs sammeln
Mit DAP wird Fortbildung noch attraktiver: Nehmen Sie an interaktiven Online-Modulen, Umfragen und Aktionen teil, vertiefen Sie Ihr Wissen und sammeln Sie dabei wertvolle DAPs!
Ihre gesammelten Punkte können Sie gegen attraktive Gutscheine, z. B. bei WUNSCHGUTSCHEIN, einlösen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, BAK-Punkte zu erhalten und DAP-Teilnehmerzertifikate zu erwerben.
Aktuelles
Aktuelles
Sind bei Biologika Pens gegen Spritzen austauschbar?
Wir haben noch eine Frage zu Biologika: Beispielsweise bei Humira gibt es in gleicher Wirkstärke einmal einen Fertigpen und einmal eine Fertigspritze. Als Dreierkürzel ist jeweils „ILO“ angegeben. Die EDV lässt einen Austausch gegen andere Biosimilars nur unter Fertigpens bzw. Fertigspritzen zu. Fertigspritzen werden ausgehend vom Pen nicht angezeigt (und umgekehrt).
Ist das korrekt?
Gibt es noch eine Verordnungshöchstmenge bei Cannabisverordnungen?
Wir haben eine Frage bezüglich der Verordnungshöchstmenge von Cannabisblüten. Wir finden teilweise noch die Angabe, dass maximal 100 g pro Monat abgegeben werden dürfen. Da Cannabisprodukte aber nicht mehr dem BtMG und der BtMVV unterliegen, dürfte die verordnungsfähige Höchstmenge doch nicht mehr aktuell sein.
Dürften wir auch eine größere Menge, z. B. 150 g, abgeben?
Harnwegsinfektionen – warum sie heute anders eingeteilt werden
Die Europäische Gesellschaft für Urologie (EAU) hat die Klassifikation von Harnwegsinfektionen (HWI) 2025 angepasst. Statt wie bisher zwischen unkomplizierten und komplizierten HWI zu unterscheiden, werden diese nun als lokalisiert oder systemisch eingeordnet. Komplizierende Risikofaktoren spielen dennoch weiterhin eine Rolle. Auch die Infectious Diseases Society of America (IDSA) hat ihre Einteilung 2025 überarbeitet.
Exklusive DAP-Infos für Ihren Apothekenalltag
Die DAP-Redaktion beschäftigt sich täglich intensiv mit Anfragen aus Apotheken, neuen gesetzlichen Regelungen, G-BA-Beschlüssen u. v. m. Damit auch Sie davon profitieren, stehen im Portal neben umfangreichen Arbeitsmaterialien wie z. B. Retax-Arbeitshilfen auch alle Beiträge und Meldungen von DAP zur Verfügung.