Mit übersichtlichen Arbeitshilfen, umfangreichen Datenbanken, interaktiven Wissensmodulen und vielen weiteren Informationen unterstützen wir Sie bei der vertragskonformen Rezeptbearbeitung, der Wissensauffrischung und -vertiefung sowie der Kundenberatung.
Praxisnahe Unterstützung – schnell, verlässlich, aktuell
DAViD-Anmeldung – so geht's!
Sie haben sowohl einen DAP-Account als auch eine DAViD:
Einmalige Eingabe eines von DAP erhaltenen Codes, um Status (Premium / Mein DAP / DAP Apostarter) und DAPs-Punkte & Zertifikate zu migrieren.
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Hilfe bei der Rezeptbelieferung
DAP stellt nicht nur eine Vielzahl von Servicematerialien rund um das Thema Rezept und Retax zur Verfügung, sondern gibt auch Hilfestellung bei konkreten Anfragen.
Wenn auch Sie eine Frage zur Rezeptbelieferung haben, können Sie sich kostenfrei per E-Mail oder Fax an uns wenden.
Als DAP-Premium-Mitglied können Sie Ihre Fragen schnell und einfach über das Beratungs-Center stellen und erhalten meist noch am selben Tag Antwort.
Wissen auffrischen und DAPs sammeln
Mit DAP wird Fortbildung noch attraktiver: Nehmen Sie an interaktiven Online-Modulen, Umfragen und Aktionen teil, vertiefen Sie Ihr Wissen und sammeln Sie dabei wertvolle DAPs!
Ihre gesammelten Punkte können Sie gegen attraktive Gutscheine, z. B. bei WUNSCHGUTSCHEIN, einlösen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, BAK-Punkte zu erhalten und DAP-Teilnehmerzertifikate zu erwerben.
Aktuelles
Aktuelles
Entlassrezept oder nicht?
Heute erhielten wir Muster-16-Papierrezepte aus einem Krankenhaus. Status „4“ und BSNR „77...“ weisen auf Entlassmanagement hin, allerdings fehlt der rote Querbalken im Adressfeld.
Können wir diese Rezepte trotzdem retaxsicher abrechnen, oder benötigen wir neue Rezepte?
Entlassrezept wegen Regellücke retaxiert
Gebetsmühlenartig könnte man das Credo wiederholen, dass bei Entlassrezepten gemäß den Vorgaben des Rahmenvertrags nur eine Packung des kleinsten definierten Normbereichs verordnet und abgegeben werden darf. Bekanntermaßen geht diese Vorgabe oft an der Realität vorbei. Der Verband der Ersatzkassen hat schon länger darauf reagiert und eine Ausnahmeregel in seinem Arzneiversorgungsvertrag für den Fall implementiert, dass ein N1-Bereich zwar definiert, aber keine solche Packung im Handel ist. Im Bereich Nordrhein wurde diesbezüglich erst zum Januar 2026 der Arzneiliefervertrag angepasst – für Rezepte aus dem vergangenen Jahr galt dies noch nicht, was einer Apotheke nun zum Verhängnis wurde.
Rezeptfälschungen: Jetzt taucht auch Leqvio® auf gefälschten Verordnungen auf
Nach Informationen der DAK weitet sich der Kreis der Arzneimittel aus, die von Kriminellen mithilfe gefälschter Rezepte erschlichen werden sollen. Zu den aktuell betroffenen Präparaten zählt nun auch der Cholesterinsenker Leqvio® (Inclisiran).
Mehrere Apotheken konnten gefälschte Verordnungen über das hochpreisige Arzneimittel bereits vor der Belieferung erkennen und so eine unrechtmäßige Abgabe verhindern. Die Krankenkasse weist darauf hin, dass deutschlandweit weiterhin zahlreiche Rezeptfälschungen im Umlauf sind.
Exklusive DAP-Infos für Ihren Apothekenalltag
Die DAP-Redaktion beschäftigt sich täglich intensiv mit Anfragen aus Apotheken, neuen gesetzlichen Regelungen, G-BA-Beschlüssen u. v. m. Damit auch Sie davon profitieren, stehen im Portal neben umfangreichen Arbeitsmaterialien wie z. B. Retax-Arbeitshilfen auch alle Beiträge und Meldungen von DAP zur Verfügung.