Mit übersichtlichen Arbeitshilfen, umfangreichen Datenbanken, interaktiven Wissensmodulen und vielen weiteren Informationen unterstützen wir Sie bei der vertragskonformen Rezeptbearbeitung, der Wissensauffrischung und -vertiefung sowie der Kundenberatung.
Praxisnahe Unterstützung – schnell, verlässlich, aktuell
DAViD-Anmeldung – so geht's!
Sie haben sowohl einen DAP-Account als auch eine DAViD:
Einmalige Eingabe eines von DAP erhaltenen Codes, um Status (Premium / Mein DAP / DAP Apostarter) und DAPs-Punkte & Zertifikate zu migrieren.
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Registrierung bei DAViD erforderlich.
Hilfe bei der Rezeptbelieferung
DAP stellt nicht nur eine Vielzahl von Servicematerialien rund um das Thema Rezept und Retax zur Verfügung, sondern gibt auch Hilfestellung bei konkreten Anfragen.
Wenn auch Sie eine Frage zur Rezeptbelieferung haben, können Sie sich kostenfrei per E-Mail oder Fax an uns wenden.
Als DAP-Premium-Mitglied können Sie Ihre Fragen schnell und einfach über das Beratungs-Center stellen und erhalten meist noch am selben Tag Antwort.
Wissen auffrischen und DAPs sammeln
Mit DAP wird Fortbildung noch attraktiver: Nehmen Sie an interaktiven Online-Modulen, Umfragen und Aktionen teil, vertiefen Sie Ihr Wissen und sammeln Sie dabei wertvolle DAPs!
Ihre gesammelten Punkte können Sie gegen attraktive Gutscheine, z. B. bei WUNSCHGUTSCHEIN, einlösen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, BAK-Punkte zu erhalten und DAP-Teilnehmerzertifikate zu erwerben.
Aktuelles
Aktuelles
OTC-Arzneimittel im Apothekenmarkt
Im ersten Quartal 2026 wurden im Apothekenmarkt 227,2 Mio. OTC-Packungen abgegeben. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht das einem Rückgang von 6,5 %. Der Umsatz mit OTC-Produkten sank um 2,7 % auf 1,7 Mrd. Euro.
Sind Arnika-Globuli für ein Kind noch erstattungsfähig?
Uns ist bekannt, dass Homöopathika nun nicht mehr zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden dürfen. Wie sieht es denn bei Kindern aus? Uns liegt jetzt ein Rezept (ausgestellt am 27. Juli) für ein 6-jähriges Kind vor, auf dem Arnika-Globuli verordnet wurden.
Dürfen wir dieses Rezept noch mit der GKV abrechnen?
Dürfen wir noch Cannabisblüten zulasten einer GKV abgeben?
Wir haben heute ein (noch gültiges) Kassenrezept über Cannabisblüten erhalten, das vor dem 30. Juli ausgestellt wurde. Nun ist aber das neue Gesetz in Kraft getreten, wonach Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr sind. Der Patient meint natürlich, er müsse die Blüten weiterhin bekommen – wir sind unsicher, ob wir sie überhaupt noch abgeben dürfen.
Wie gehen wir nun vor?
Exklusive DAP-Infos für Ihren Apothekenalltag
Die DAP-Redaktion beschäftigt sich täglich intensiv mit Anfragen aus Apotheken, neuen gesetzlichen Regelungen, G-BA-Beschlüssen u. v. m. Damit auch Sie davon profitieren, stehen im Portal neben umfangreichen Arbeitsmaterialien wie z. B. Retax-Arbeitshilfen auch alle Beiträge und Meldungen von DAP zur Verfügung.