Mit übersichtlichen Arbeitshilfen, umfangreichen Datenbanken, interaktiven Wissensmodulen und vielen weiteren Informationen unterstützen wir Sie bei der vertragskonformen Rezeptbearbeitung, der Wissensauffrischung und -vertiefung sowie der Kundenberatung.
Praxisnahe Unterstützung – schnell, verlässlich, aktuell
DAViD-Anmeldung – so geht's!
Sie haben sowohl einen DAP-Account als auch eine DAViD:
Einmalige Eingabe eines von DAP erhaltenen Codes, um Status (Premium / Mein DAP / DAP Apostarter) und DAPs-Punkte & Zertifikate zu migrieren.
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Registrierung bei DAViD erforderlich.
Hilfe bei der Rezeptbelieferung
DAP stellt nicht nur eine Vielzahl von Servicematerialien rund um das Thema Rezept und Retax zur Verfügung, sondern gibt auch Hilfestellung bei konkreten Anfragen.
Wenn auch Sie eine Frage zur Rezeptbelieferung haben, können Sie sich kostenfrei per E-Mail oder Fax an uns wenden.
Als DAP-Premium-Mitglied können Sie Ihre Fragen schnell und einfach über das Beratungs-Center stellen und erhalten meist noch am selben Tag Antwort.
Wissen auffrischen und DAPs sammeln
Mit DAP wird Fortbildung noch attraktiver: Nehmen Sie an interaktiven Online-Modulen, Umfragen und Aktionen teil, vertiefen Sie Ihr Wissen und sammeln Sie dabei wertvolle DAPs!
Ihre gesammelten Punkte können Sie gegen attraktive Gutscheine, z. B. bei WUNSCHGUTSCHEIN, einlösen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, BAK-Punkte zu erhalten und DAP-Teilnehmerzertifikate zu erwerben.
Aktuelles
Aktuelles
Müssen wir bei Medizinprodukten die verordnete Packungsanzahl oder die Großpackung abgeben?
Auf einem GKV-Rezept wurde „3 x KINDERLAX 30 St. PZN 11952181“ verordnet. Es gibt auch eine lieferbare Großpackung mit 3 x 30 Stück. Wir stellen uns die Frage, ob wir in diesem Fall dreimal die Packung à 30 Stück oder die Großpackung abgeben müssen.
Volon A vs. TriamHEXAL
Wir haben ein Rezept über „TriamHEXAL 10 ISU 5 x 1 ml N2 PZN 03286801“ vorliegen. Der Arzt ist einverstanden, wenn wir aufgrund des schon ewig anhaltenden Lieferengpasses „5 x Volon A 10 1 ml PZN 01116182“ abgeben.
Können wir das nach Rücksprache einfach austauschen und nur einmal 5 Euro berechnen, oder benötigen wir ein neues Rezept und der Patient muss 25 Euro bezahlen?
Dürfen wir, wenn eine N1-Packung AV gemeldet ist, im Entlassmanagement eine N2-Packung abgeben?
Auf einem Entlassrezept wurde Folgendes verordnet: „ULUNAR Breezhaler 85 µg/43 µg Hartkps. m. Plv. z. Inh. N1“. Dieses Arzneimittel ist jedoch AV gemeldet und es gibt keine alternative N1-Packung. Dürften wir in diesem Fall die N2-Packung abgeben, da die N1-Größe außer Vertrieb ist?
Exklusive DAP-Infos für Ihren Apothekenalltag
Die DAP-Redaktion beschäftigt sich täglich intensiv mit Anfragen aus Apotheken, neuen gesetzlichen Regelungen, G-BA-Beschlüssen u. v. m. Damit auch Sie davon profitieren, stehen im Portal neben umfangreichen Arbeitsmaterialien wie z. B. Retax-Arbeitshilfen auch alle Beiträge und Meldungen von DAP zur Verfügung.