Mit übersichtlichen Arbeitshilfen, umfangreichen Datenbanken, interaktiven Wissensmodulen und vielen weiteren Informationen unterstützen wir Sie bei der vertragskonformen Rezeptbearbeitung, der Wissensauffrischung und -vertiefung sowie der Kundenberatung.
Praxisnahe Unterstützung – schnell, verlässlich, aktuell
DAViD-Anmeldung – so geht's!
Sie haben sowohl einen DAP-Account als auch eine DAViD:
Einmalige Eingabe eines von DAP erhaltenen Codes, um Status (Premium / Mein DAP / DAP Apostarter) und DAPs-Punkte & Zertifikate zu migrieren.
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Registrierung bei DAViD erforderlich.
Hilfe bei der Rezeptbelieferung
DAP stellt nicht nur eine Vielzahl von Servicematerialien rund um das Thema Rezept und Retax zur Verfügung, sondern gibt auch Hilfestellung bei konkreten Anfragen.
Wenn auch Sie eine Frage zur Rezeptbelieferung haben, können Sie sich kostenfrei per E-Mail oder Fax an uns wenden.
Als DAP-Premium-Mitglied können Sie Ihre Fragen schnell und einfach über das Beratungs-Center stellen und erhalten meist noch am selben Tag Antwort.
Wissen auffrischen und DAPs sammeln
Mit DAP wird Fortbildung noch attraktiver: Nehmen Sie an interaktiven Online-Modulen, Umfragen und Aktionen teil, vertiefen Sie Ihr Wissen und sammeln Sie dabei wertvolle DAPs!
Ihre gesammelten Punkte können Sie gegen attraktive Gutscheine, z. B. bei WUNSCHGUTSCHEIN, einlösen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, BAK-Punkte zu erhalten und DAP-Teilnehmerzertifikate zu erwerben.
Aktuelles
Aktuelles
Zwei neue Arzneimittel seit 15. September verfügbar
Zum 15. September 2026 meldete die Gelbe Liste drei Neueinführungen, darunter die beiden Therapieinnovationen Anktiva® von ImmunityBio Ireland Limited und Hopledo® von Zambon S.p.A.
Welcher Arzneiliefervertrag gilt?
Uns wurde ein Entlassrezept über „Actrapid FlexPen 100 I.E./ml N2 10 x 3 ml“ zulasten der AOK Bayern vorgelegt. Wir wissen, dass wir in Nordrhein-Westfalen das Rezept unter der Angabe des Sonderkennzeichens 06460731 beliefern dürften, da zwar eine N1-Größe definiert, aber nicht im Handel ist. Da es sich um ein Rezept der AOK Bayern und nicht der AOK Rheinland/Hamburg handelt, stellen wir uns die Frage, welcher Arzneiliefervertrag bzw. Standort für die Belieferung ausschlaggebend ist. Ist es der Standort der Krankenkasse oder der Standort der Apotheke?
Retaxfall: Preisänderung über Monatswechsel wird zur Retaxfalle
Bei E-Rezepten hat sich eine neue Retaxfalle herauskristallisiert: Bereits einige Apotheken berichteten über Retaxationen, weil sich über den Monatswechsel Preise der bereits bestellten Arzneimittel noch einmal veränderten.
In einem aktuellen Fall musste eine Apotheke aus diesem Grund bei einem Hochpreiser eine Differenzretax von über 200 Euro hinnehmen.
Exklusive DAP-Infos für Ihren Apothekenalltag
Die DAP-Redaktion beschäftigt sich täglich intensiv mit Anfragen aus Apotheken, neuen gesetzlichen Regelungen, G-BA-Beschlüssen u. v. m. Damit auch Sie davon profitieren, stehen im Portal neben umfangreichen Arbeitsmaterialien wie z. B. Retax-Arbeitshilfen auch alle Beiträge und Meldungen von DAP zur Verfügung.