Mit übersichtlichen Arbeitshilfen, umfangreichen Datenbanken, interaktiven Wissensmodulen und vielen weiteren Informationen unterstützen wir Sie bei der vertragskonformen Rezeptbearbeitung, der Wissensauffrischung und -vertiefung sowie der Kundenberatung.
Praxisnahe Unterstützung – schnell, verlässlich, aktuell
DAViD-Anmeldung – so geht's!
Sie haben sowohl einen DAP-Account als auch eine DAViD:
Einmalige Eingabe eines von DAP erhaltenen Codes, um Status (Premium / Mein DAP / DAP Apostarter) und DAPs-Punkte & Zertifikate zu migrieren.
Sie haben einen DAP-Account, aber noch keine DAViD:
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Registrierung bei DAViD erforderlich.
Hilfe bei der Rezeptbelieferung
DAP stellt nicht nur eine Vielzahl von Servicematerialien rund um das Thema Rezept und Retax zur Verfügung, sondern gibt auch Hilfestellung bei konkreten Anfragen.
Wenn auch Sie eine Frage zur Rezeptbelieferung haben, können Sie sich kostenfrei per E-Mail oder Fax an uns wenden.
Als DAP-Premium-Mitglied können Sie Ihre Fragen schnell und einfach über das Beratungs-Center stellen und erhalten meist noch am selben Tag Antwort.
Zum Beratungs-Center (DAP Premium) Anfrage stellen (E-Mail/Fax)
Wissen auffrischen und DAPs sammeln
Mit DAP wird Fortbildung noch attraktiver: Nehmen Sie an interaktiven Online-Modulen, Umfragen und Aktionen teil, vertiefen Sie Ihr Wissen und sammeln Sie dabei wertvolle DAPs!
Ihre gesammelten Punkte können Sie gegen attraktive Gutscheine, z. B. bei WUNSCHGUTSCHEIN, einlösen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, BAK-Punkte zu erhalten und DAP-Teilnehmerzertifikate zu erwerben.
Aktuelles
Aktuelles
Wie müssen wir eine Fristüberschreitung bei einem E‑Rezept dokumentieren?
Wir haben für eine Patientin eine Hyposensibilisierungslösung bestellt, die von der Firma jedoch erst nach Gültigkeit des E‑Rezeptes geliefert wurde.
Wie können wir die Fristüberschreitung bei dem Rezept dokumentieren?
Muss ich bei Rabattverträgen das preisgünstigste Arzneimittel abgeben?
Ich habe eine allgemeine Frage zu der Abgabe von Rabattverträgen.
Wenn bei einem Arzneimittel mehrere Rabattpartner vorliegen, muss ich dann den Rabattpartner mit dem preisgünstigsten Arzneimittel abgeben?
Ist eine Wirkstoffverordnung bei Biologika erlaubt?
Uns liegt ein Rezept aus einer Klinik vor. Verordnet wurde „Adalimumab FS 40 mg 6 St. (N3)“ zulasten der AOK Bayern.
Es ist wohl Hulio 40 mg/0,8 ml 6 FER PZN 14338642 gemeint – die Patientin bekommt diese Spritzen schon seit längerer Zeit.
Ist es nicht bei Biologika weiterhin so, dass Arzneimittel namentlich verordnet werden müssen? Nur so kann man doch erkennen, wovon man für einen möglichen Austausch ausgehen müsste. Die Klinik beruft sich darauf, dass sie dort schon immer nur den Wirkstoff verordnet haben.
Müssten wir für eine exakte Verordnung ein neues Rezept anfordern oder reicht eine ärztliche Rücksprache aus? Wir würden natürlich gerne Hulio abgeben, das die Patientin bereits vorher hatte und das gleichzeitig Rabattarzneimittel der vorliegenden Krankenkasse ist.
Exklusive DAP-Infos für Ihren Apothekenalltag
Die DAP-Redaktion beschäftigt sich täglich intensiv mit Anfragen aus Apotheken, neuen gesetzlichen Regelungen, G-BA-Beschlüssen u. v. m. Damit auch Sie davon profitieren, stehen im Portal neben umfangreichen Arbeitsmaterialien wie z. B. Retax-Arbeitshilfen auch alle Beiträge und Meldungen von DAP zur Verfügung.