Mit übersichtlichen Arbeitshilfen, umfangreichen Datenbanken, interaktiven Wissensmodulen und vielen weiteren Informationen unterstützen wir Sie bei der vertragskonformen Rezeptbearbeitung, der Wissensauffrischung und -vertiefung sowie der Kundenberatung.
Praxisnahe Unterstützung – schnell, verlässlich, aktuell
DAViD-Anmeldung – so geht's!
Sie haben sowohl einen DAP-Account als auch eine DAViD:
Einmalige Eingabe eines von DAP erhaltenen Codes, um Status (Premium / Mein DAP / DAP Apostarter) und DAPs-Punkte & Zertifikate zu migrieren.
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Hilfe bei der Rezeptbelieferung
DAP stellt nicht nur eine Vielzahl von Servicematerialien rund um das Thema Rezept und Retax zur Verfügung, sondern gibt auch Hilfestellung bei konkreten Anfragen.
Wenn auch Sie eine Frage zur Rezeptbelieferung haben, können Sie sich kostenfrei per E-Mail oder Fax an uns wenden.
Als DAP-Premium-Mitglied können Sie Ihre Fragen schnell und einfach über das Beratungs-Center stellen und erhalten meist noch am selben Tag Antwort.
Zum Beratungs-Center (DAP Premium) Anfrage stellen (E-Mail/Fax)
Wissen auffrischen und DAPs sammeln
Mit DAP wird Fortbildung noch attraktiver: Nehmen Sie an interaktiven Online-Modulen, Umfragen und Aktionen teil, vertiefen Sie Ihr Wissen und sammeln Sie dabei wertvolle DAPs!
Ihre gesammelten Punkte können Sie gegen attraktive Gutscheine, z. B. bei WUNSCHGUTSCHEIN, einlösen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, BAK-Punkte zu erhalten und DAP-Teilnehmerzertifikate zu erwerben.
Aktuelles
Aktuelles
Apotheker ohne Grenzen startet Nothilfe-Einsatz
Nach den verheerenden Erdbeben in Venezuela startet Apotheker ohne Grenzen (AoG) einen Nothilfe-Einsatz: AoG wird gemeinsam mit dem langjährigen Partner International Medical Corps (IMC) Teil eines mobilen Emergency Medical Teams sein und die Gesundheitsversorgung in der besonders schwer betroffenen Region La Guaira unterstützen.
N1 definiert, aber nicht im Handel – wie gehen wir bei einem Entlassrezept vor?
Uns liegt ein Entlassrezept über Methyldopa 250 60 St. N2 zulasten der Techniker Krankenkasse vor. In allen Gesetzestexten wird immer auf die Packungsgrößenverordnung verwiesen – wir dürften nur eine N1‑Packung abgeben. Jedoch gibt es von diesem Arzneimittel keine kleinere Packung.
Können wir die N2-Packung nun abgeben?
Teurer Import abgabefähig?
Wir haben heute folgende Konstellation auf einem uns vorgelegten Kassenrezept zulasten der Mobil Krankenkasse (IK 101520078): Verordnet wurde Forxiga 5 mg 90 St PZN 19991246. Der Preis dieses Arzneimittels liegt bei 217,66 € (Vergleichs-VK ist hier = VK). Der verordnete Import ist gleichzeitig Rabattarzneimittel bei der vorliegenden Krankenkasse. Allerdings sind weder das Rabattarzneimittel noch die beiden anderen, in etwa auf diesem Preisniveau liegenden, Importe lieferbar. Einzig lieferbar in dieser Packungsgröße ist der Import von BB Farma, bei diesem ist jedoch ein Vergleichs-VK von 1.416,77 Euro ausgewiesen. Könnten wir diesen dennoch abgeben?
Ansonsten tendieren wir dazu, ein neues Rezept durch den Arzt ausstellen zu lassen über das Original mit 98 Stück (N3, daher nicht austauschbar gegen die nicht normierte 90er-Packung) – dieses ist, bei einem VK von 236,44 Euro, ebenfalls rabattiert. Was ist hier eine wirtschaftliche Abgabe?
Exklusive DAP-Infos für Ihren Apothekenalltag
Die DAP-Redaktion beschäftigt sich täglich intensiv mit Anfragen aus Apotheken, neuen gesetzlichen Regelungen, G-BA-Beschlüssen u. v. m. Damit auch Sie davon profitieren, stehen im Portal neben umfangreichen Arbeitsmaterialien wie z. B. Retax-Arbeitshilfen auch alle Beiträge und Meldungen von DAP zur Verfügung.