Welche Patientendaten sind Pflichtangaben auf Rezepten?

Wir sind uns im Team uneinig, was zu den Pflichtangaben gehört, die auf Rezepten zum Patienten anzugeben sind.

Reichen Vorname, Name und Geburtsdatum oder muss zwingend auch die Adresse angegeben sein?

Antwort

Nach § 2 AMVV müssen allgemein auf allen Rezepten Name und Geburtsdatum des Patienten angegeben werden.
Die BtMVV fordert für die Verordnung von BtM die Angabe von Name, Vorname und Anschrift des Patienten.

Allerdings müssen zusätzlich die Vorgaben der Arzneilieferverträge der Krankenkasse berücksichtigt werden, denn eine Abrechnung mit der GKV ist nur möglich, wenn diese erfüllt sind.
Der Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen schreibt ausdrücklich Folgendes vor: Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Versicherten. In den Lieferverträgen der Regionalkassen sollte dies ähnlich geregelt sein (das müssten Apotheken jeweils prüfen). Daher muss bei GKV-Rezepten zusätzlich zu Namen, Vornamen und Geburtsdatum auch die Anschrift zu finden sein.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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