Sind bei BG-Rezepten Mischverordnungen erlaubt?

Sind bei BG-Rezepten im Gegensatz zu „normalen“ Kassenrezepten Mischverordnungen erlaubt?

Uns liegt derzeit ein BG-Rezept über Ibuprofen, Tolterodin und Molinea plus vor und wir sind uns unsicher, ob wir nicht zwei getrennte Rezept benötigen.

Antwort

Hilfsmittel sind auf einem gesonderten Rezeptblatt (Muster 16) getrennt von Arznei- und Verbandmitteln und Teststreifen zu verordnen und mit der Ziffer 7 im vorgesehenen Statusfeld (Hilfsmittel) zu kennzeichnen, weil sie nicht budgetiert sind und nicht versehentlich in das Arznei-, Verband- und Heilmittel­budget des Arztes hinein gerechnet werden sollen.

Aus Gründen der getrennten Erfassung der Verordnungs­daten ist eine getrennte Verordnung von Arzneimitteln und Hilfsmitteln erforderlich. Diesbezüglich sehen verschiedene Lieferverträge auch eine Prüfpflicht seitens der Apotheken vor. So findet man zum Beispiel im vdek-Vertrag folgendes:

vdek-Vertrag

„(2a) Bei Verordnungsblättern, auf denen Arzneimittel gemeinsam mit Hilfsmitteln verordnet wurden, können nur die Arzneimittel abgerechnet werden.“

Auch im Liefervertrag der Berufsgenossenschaften ist ähnliches zu finden:

Daher sollten auch zulasten der Berufs­genossenschaften keine „Misch­verordnungen“ aus Arzneimitteln/Verbandstoffen und Hilfsmitteln abgerechnet werden. Bitten Sie den Arzt daher um getrennte Verordnungen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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