Können wir Medihoney auf GKV-Rezept abrechnen?

Wir haben eine Frage zur Erstattungsfähigkeit von „Medihoney Antibakterielles Wundgel 5 x 20 g“.
Laut Kasse ist es erstattungsfähig, jedoch haben wir auch gelesen, dass es dazu bereits Retaxationen gab.

Wie können wir vorgehen?

Antwort

Medihoney ist als Medizinprodukt (Verbandstoffe und Pflaster) in der Lauer-Taxe gelistet. Grundsätzlich werden Verbandstoffe und Pflaster von der GKV erstattet, dabei sind jedoch die Preisvereinbarungen in den jeweils geltenden Lieferverträgen zu berücksichtigen.

Schauen Sie also, ob für die zugrundeliegende Krankenkasse „Besonderheiten“ bei der Abrechnung dieser Produktklasse gelten und rechnen Sie dann das Präparat zum vereinbarten Preis ab.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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