Können BG-Rezepte ohne IK-Nummer abgerechnet werden?

Wir erhalten sehr häufig BG-Rezepte, auf denen zwar der Name der BG, aber keine zusätzliche Kostenträgernummer angegeben ist.

Müssen bzw. dürfen wir diese ergänzen? Und wo finden wir die gesetzliche Grundlage dazu?

Antwort

Die Grundlage dazu finden Sie im Liefervertrag der gesetzlichen Unfallversicherungen. Hier ist angegeben, wie ein ordnungsgemäß zulasten einer BG ausgestelltes Rezept aussehen muss:

Gefordert ist in jedem Fall der Name des Unfall­versicherungs­trägers (bzw. der BG). Die Nennung einer Kosten­träger­nummer wird nicht gefordert. Daher können Sie BG-Rezepte auch bei fehlender IK-Nummer abrechnen. 

Vorsicht

Ist auf einem BG-Rezept die IK-Nummer einer anderen gesetzlichen Krankenkasse angegeben, ist diese zu streichen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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