Hilft bei BtM ein Aut-Idem-Kreuz gegen einen Austausch auf den Import?
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Eine Patientin hat uns ein BtM-Rezept über „Durogesic SMAT 25 µg/h 4,2 mg Fentanyl/Pflaster 10 St. N2“ vorgelegt (Barmer, 104080005), das Aut-idem-Kreuz ist gesetzt. Die Patientin erklärt, sie habe immer das Original bekommen, der Arzt habe doch auch das Kreuz gesetzt. Wir meinen, einen rabattierten Import abgeben zu müssen. Was ist korrekt?
Antwort:
Da Importe und Original als identisch gelten, müssen diese auch bei markiertem Aut-idem-Kreuz aufgrund von Rabattverträgen ausgetauscht werden. Das ist im vdek-Arzneiliefervertrag geregelt:
4 (12) vdek-AVV:
Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und/oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.
Nur wenn der Arzt zusätzlich den Hinweis auf ein Austauschverbot aufgrund medizinisch-therapeutischer Gründe auf dem Rezept angibt, kann das nicht rabattierte und verordnete Original abgegeben werden.
- DAP Arbeitshilfe „Original versus Import”
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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