Günstigstes Präparat nicht lieferbar – welche Alternativen gibt es?

Wir haben ein Rezept zulasten Bahn-BKK (109938331) über „Brinzo-Vision Emra 3 x 5 ml“ erhalten. Leider können wir derzeit weder den Rabattartikel noch den verordneten Import von Emra bekommen. Alle anderen Alternativen sind teurer als das verordnete Medikament von Emra (Preisanker).

Können wir Brinzo-Vision Original nach Rücksprache mit dem Arzt abgeben? Wenn ja, sollen wir das Sonderkennzeichen mit Faktor 4 anwenden, obwohl es sich nicht um einen 15/15-Import handelt, sondern um die gleichzeitige Anwendung von Faktor 2 und Faktor 3?

Antwort

Ist ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar, dürfen Sie gemäß § 4 Abs. 4 Rahmenvertrag entweder das namentlich verordnete bzw. einen 15/15-Import oder eines der drei preisgünstigsten aut-idem-konformen Arzneimittel abgeben.

Wie der Ausschnitt aus der Lauer-Taxe zeigt, hat der Arzt leider schon das preisgünstigste Präparat verordnet, und damit einen Preisanker gesetzt, der nicht überschritten werden darf:

Bei den Ersatzkassen könnte hier aber § 4 (8) des vdek-AVV angewendet werden:

„Wenn zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung das verordnete Importarzneimittel nicht lieferbar ist und ein anderes Importarzneimittel, das nicht teurer ist als das verordnete, nicht lieferbar ist, ist die Apotheke berechtigt, ein höherpreisiges Importarzneimittel oder das Originalarzneimittel abzugeben. Hierzu hat sie vor der Abgabe Rücksprache mit dem verordnenden Arzt zu halten, auf dem Verordnungsblatt die Rücksprache mit dem Arzt zu dokumentieren und das Sonderkennzeichen „Nichtverfügbarkeit“ (02567024) aufzudrucken. Auf Nachfrage hat die Apotheke die Nichtverfügbarkeit des verordneten Importarzneimittels nachzuweisen. Steht in diesen Fällen ein entsprechendes Rabattvertragspartnerpräparat zur Verfügung, so ist dieses bevorzugt abzugeben.“

Wäre das Rezept also zulasten einer Ersatzkasse ausgestellt, könnte nach Rücksprache mit dem Arzt das teurere Original abgegeben werden. Dies wäre auf dem Rezept zu dokumentieren und abzuzeichnen. Darüber hinaus könnte dann auch die Sonder-PZN 02567024 mit Faktor 4 (Rabattarzneimittel und Import nicht lieferbar) aufgedruckt werden.

Da es sich bei der BKK aber um eine Primärkasse handelt, sollten Sie Ihren regionalen Arzneiliefervertrag auf eine entsprechende Regelung prüfen. Ist keine entsprechende Regelung vorhanden, sollten Sie das Rezept vom Arzt in die lieferbare Alternative ändern lassen, um eine Retaxation zu vermeiden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung