Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) wurde der Anspruch der Patienten auf pharmazeutische Dienstleistungen gesetzlich festgeschrieben. Das gesamte pharmazeutische Personal, also auch Pharmazeuten und PTA im Praktikum, darf die „standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ durchführen. Für die Durchführung dieser Dienstleistung sollten validierte Blutdruckmessgeräte in der Apotheke vorhanden und das Personal entsprechend geschult sein. Patienten können mit dieser Dienstleistung den Erfolg ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellung standardisiert in der Apotheke kontrollieren lassen.
In dieser Rubrik finden Sie verschiedene Informationen und Arbeitshilfen zur Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistung „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“: