Sonderkennzeichen für Cannabis bzw. Cannabinoide
Die Sonderkennzeichen wurden in der Technischen Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 SGB V (Version 031, Stand 04.12.2018) neu sortiert beziehungsweise wurden zwei ganz neue Sonderkennzeichen für die Abrechnung von Cannabis hinzugefügt.
Diese treten ab dem 1. April 2019 in Kraft, sodass ab April folgende Sonderkennzeichen bei der Bedruckung von Rezepten mit Cannabis beziehungsweise Cannabinoiden zu verwenden sind:
- 06460665 = Abrechnung von Cannabisblüten in Zubereitungen (z. B. bei Aufbereitung: zerkleinern, sieben, portionieren)
- 06460671 = Abrechnung cannabinoidhaltiger Fertigarzneimittel ohne PZN
- 06460694 = Abrechnung von Cannabisblüten in unverändertem Zustand (z. B. ganze Cannabisblüten)
- NEU: 06460748 = Abrechnung cannabinoidhaltiger Stoffe oder Fertigarzneimittel in Zubereitungen (z. B. Dronabinol-Kapseln/-Tropfen)
- NEU: 06460754 = Abrechnung cannabinoidhaltiger Stoffe in unverändertem Zustand (z. B. Cannabidiol, THC-Extrakte)