Ionische Wechselwirkung
Ärzte orientieren sich bei der Verordnung von Rezepturen in der Regel am Therapieziel und nicht daran, ob und wie gut die einzusetzenden Wirkstoffe untereinander zusammenpassen. Mögliche Inkompatibilitäten zu erkennen obliegt daher den Apothekenmitarbeitern im Rahmen der nach § 7 Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Plausibilitätsprüfung.
Eine mögliche Inkompatibilität könnte aufgrund ionischer Wechselwirkungen vorliegen. Tragen verschiedene Wirkstoffe beziehungsweise ein Wirk- und ein Hilfsstoff derselben Zubereitung entgegengesetzte Ladungen, kann dies zu schwer löslichen, praktisch wirkungslosen Salzen führen. Es kommt dabei zu manifesten Inkompatibilitäten wie zum Beispiel zu Fällungen, Ausflockungen und Koagulationen. Reaktionen dieser Art sind als Ursachen für Inkompatibilitäten insofern von großer Bedeutung, als viele wichtige Wirkstoffe in Salzform verarbeitet werden.
Daher sollten kationische und anionische Wirkstoffe getrennt voneinander verarbeitet werden, vor allem wenn sie in wasserhaltigen Grundlagen aufeinander treffen. Kationische Wirkstoffe sollten in nichtionischen hydrophilen Grundlagen verarbeitet werden, wie zum Beispiel der Basiscreme DAC.
Beispiele (Auswahl)
Kationische Wirkstoffe | Anionische Wirkstoffe |
---|---|
Aluminiumchlorid | Clioquinol |
Benzalkoniumchlorid | Eosin-Dinatrium |
Gentamicinsulfat | Kaliumiodid |
Lidocainhydrochlorid | Metamizol-Natrium |
Miconazolnitrat | Triclosan |
Vorgehen bei erkannter möglicher ionischer Inkompatibilität
- Rücksprache mit dem verordneten Arzt halten
- Optimierung der Rezepturverordnung vorschlagen/anbieten, zum Beispiel:
- Zwei Rezepturen herstellen mit jeweils einem Wirkstoff
- Den unwichtigeren Stoff weglassen
- Einen der Stoffe durch einen kompatiblen Stoff mit gleicher Indikation ersetzen
- Anionische Grundlage durch eine nichtionische Grundlage austauschen