Retardarzneimittel

Austauschbarkeit von Retardarzneimitteln

Retardarzneimittel werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. unter den Darreichungsformen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist.

Es gibt verschiedene pharmazeutisch-technologische Wege, eine verlangsamte Wirkstofffreisetzung zu erzielen, z. B. mit Retardtabletten, -kapseln, -granulaten oder dragees. Retardarzneimittel haben aufgrund ihrer komplexen Galenik ein sehr spezifisches Freisetzungs- und Resorptionsverhalten. Bezüglich einer Arzneimittelsubstitution ist hier Vorsicht geboten. Verschiedene Retardformen gelten laut der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (Lauer-Taxe) und der Anlage 7 der Arzneimittelrichtlinie als austauschbar. Dabei unterscheiden sie sich in ihren biopharmazeutischen Eigenschaften oft erheblich. Beispielsweise sind bei vielen Wirkstoffen Kapseln, Tabletten, Lutschtabletten oder auch Brausetabletten untereinander austauschbar.