Neuroleptika

Austauschbarkeit von Neuroleptika

Neuroleptika werden in der Leitlinie "Gute Substitutionspraxis" der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e. V. (DPhG) unter den Arzneimitteln genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist.

Das dürfte weniger in den verwendeten Substanzen begründet liegen, sondern vielmehr in den schwerwiegenden Indikationen, deren medikamentöse Behandlung individuell und meist kleinschrittig eingestellt werden muss. Nicht selten werden verschiedene Medikamente in Kombination eingesetzt, wobei die Wirkstoffe und Dosierungen sorgfältig aufeinander abgestimmt werden müssen. Es ist oft ein langwieriger Prozess, bis die optimale Therapie gefunden ist.

Dennoch dürfen Neuroleptika gemäß den im Rahmenvertrag festgelegten Substitutionkriterien in der Apotheke ausgetauscht werden. Aufgrund der vorrangigen Abgabe von Rabattartikeln erhalten Patienten unter Umständen ein anderes Medikament als das, auf welches sie eingestellt wurden.