Lithium

Austauschbarkeit von Lithiumpräparaten

Lithiumpräparate werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. unter den Arzneimittelgruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist.

Lithium hat eine geringe therapeutische Breite. Um die richtige Dosis zu finden, ist es erforderlich, regelmäßig die Lithiumkonzentration im Blut zu kontrollieren und somit unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen zu vermeiden. Der therapeutische Serumspiegel liegt je nach Indikation zwischen 0,6 und 0,8 mmol/l (prophylaktische Gabe), oder zwischen 1,0 – 1,2 mmol/l (therapeutische Gabe).

Schon bei einer Lithium-Plasmakonzentration von > 1,4 mmol/l kann es zu einer Lithiumintoxikation kommen, die sich in Erbrechen, anhaltenden Durchfällen, Schwindel, Dyskinesien und grobschlägigem Tremor äußert. Intoxikationen können auch durch gleichzeitige Gabe zahlreicher anderer Pharmaka entstehen. Besondere Vorsicht ist daher bei Saluretika, NSAR (Diclofenac, Ibuprofen oder Indometacin, nicht ASS) sowie ACE-Hemmern geboten, die die renale Lithiumausscheidung verringern.

Aus diesem Grund wird für Lithium ein regelmäßiges Therapeutisches Drugmonitoring (TDM; Bestimmung des Medikamentenspiegels) empfohlen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass für den Austausch eines Originals gegen ein Generikum ein Bioverfügbarkeitsintervall von 80 % bis 125 % gefordert wird. Unter Umständen ist dieses Intervall für einen Lithiumpräparate-Austausch zu weit gewählt, so dass toxische Lithiumkonzentrationen entstehen können, besonders wenn andere Arzneimittel eingenommen werden, die die renale Exkretion von Lithium erniedrigen.