Immunsuppressiva
Austauschbarkeit von Immunsuppressiva
Immunsuppressiva werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. unter den Arzneimittelgruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist.
Immunsuppressiva, die bei entzündlichen Erkrankungen wie z. B. der rheumatoiden Arthritis eingesetzt werden, können oft problemlos ausgetauscht werden. Dies gilt jedoch nicht für Präparate, die zur Immunsuppression bei einer Organtransplantation eingesetzt werden. Bei diesen handelt es sich meist um Medikamente mit kritischer Dosierung (sog. Critical-Dose-Pharmaka), für die eine Substitution generell als problematisch angesehen werden muss. Die Wirkstoffe Ciclosporin und Tacrolimus wurden in den Teil B der Anlage VII der AM-Richtlinie aufgenommen und sind somit vom Austausch ausgeschlossen (siehe unten).
Pharmazeutische Bedenken bei Immunsuppressiva
Die Entscheidung über eine Medikamenten-Substitution ist eine höchstpersönliche Aufgabe des Apothekers. Dabei rückt nicht nur seine pharmakologische und pharmazeutische Fachkompetenz in den Vordergrund, sondern auch die Fähigkeit, die Situation des Patienten richtig einzuschätzen. Hat der Apotheker Pharmazeutische Bedenken bezüglich einer Substitution, kann er sich gegen einen Austausch entscheiden. Bei Immunsuppressiva sind Pharmazeutische Bedenken durch die geringe therapeutische Breite der Wirkstoffe begründet.
Substitutionsausschlussliste
Die Wirkstoffe Ciclosporin und Tacrolimus wurden vom G-BA in den Darreichungsformen als Weichkapseln und Lösung zum Einnehmen (Ciclosporin) und Hartkapseln (Tacrolimus) in den neuen Teil B der Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie (Substitutionsausschlussliste) aufgenommen. Bei einer namentlichen Produktverordnung über Ciclosporin oder Tacrolimus als Wirkstoff in der gelisteten Darreichungsform darf in der Apotheke kein Austausch auf ein wirkstoffgleiches Arzneimittel vorgenommen werden.