Biologicals
Biologicals sind gentechnisch hergestellte Arzneimittel. Als Biologicals werden Arzneimittel bezeichnet, deren aktiver Bestandteil mit biotechnologischen Methoden aus lebendenden Organismen (häufig Mikroorganismen wie z. B. E. coli) gewonnen wird. Bei den Wirkstoffen handelt es sich in der Regel um komplexe Protein- bzw. Glykoprotein-Moleküle, die wegen ihrer Größe nicht durch einen klassischen chemischen Prozess hergestellt werden können. Bei der Substitution ist besondere Vorsicht geboten. Aufgrund von unterschiedlichen Herstellungsverfahren sind sie oft nur wirkstoffähnlich und nicht wirkstoffgleich. Selbst wirkstoffidentische „Bioidenticals“ sind nicht grundsätzlich austauschbar, z. B. wenn Applikationshilfen erforderlich sind.
Es gibt drei Klassen von Biologicals:
Austauschbarkeit von Biologicals
Bei der Substitution von gentechnisch hergestellten Arzneimitteln ist generell besondere Vorsicht geboten. Sie unterliegen der Austauschpflicht, wenn:
- sie mit Bezug auf das biologische Bezugsarzneimittel zugelassen wurden
- sie sich in den Ausgangsstoffen und im Herstellungsprozess nicht unterscheiden
- wenn sie in der Anlage 1 des Rahmenvertrages namentlich aufgeführt sind
Ein Austausch zwischen Innovator-Produkten, sofern diese keine Bioidenticals sind, darf in keinem Fall erfolgen, auch wenn sie vermeintlich identisch sein könnten (z. B. verschiedene Präparate mit dem Wirkstoff „humaner Wachstumsfaktor“, verschiedene Präparate mit dem Wirkstoff „Erythropoetin“, verschiedene Präparate mit dem Wirkstoff „Beta-Interferon“).
Austauschbarkeit von Biosimilars
Aufgrund der unterschiedlichen Herstellungsprozesse und der daraus ggf. resultierenden pharmakologischen Unterschiede sind Biosimilars nicht wirkstoffgleich. Dennoch ist ein Austausch zwischen wirkstoffähnlichen Biosimilars und/oder der relevanten Referenzarznei bei therapienaiven Patienten möglich. Bei Patienten in Dauermedikation ist jedoch ein Austausch problematisch. Aufgrund der Zulassung besteht zwar eine große Ähnlichkeit zwischen den verschiedenen Biologicals (Biosimilar untereinander und im Vergleich zur Referenzarznei), sie können sich allerdings in ihren pharmakokinetischen Eigenschaften unterscheiden.
Austauschbarkeit von Bioidenticals
Bei der Austauschbarkeit von Bioidenticals bestehen innerhalb der in Anlage 1 genannten vier Gruppen keinerlei Pharmazeutische Bedenken.
Eine aktuelle DAP Arbeitshilfe listet sortiert nach Wirkstoffen alle biotechnologischen Arzneimittel auf, die gemäß Rahmenvertrag Anlage 1 gegeneinander austauschbar sind.
- DAP Arbeitshilfe: Austausch von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln laut Rahmenvertrag Anlage 1 (gültig seit 01.06.2015)
Obwohl Bioidenticals wirkstoffgleich sind, bedeutet das nicht, dass jeder Austausch eines verordneten Arzneimittels durch ein Rabattarzneimittel unproblematisch ist. Auch für Bioidenticals besteht die Möglichkeit, den Austausch auf ein rabattiertes Produkt zu verweigern, wenn aus Sicht des Apothekers Pharmazeutische Bedenken bestehen.
Non Biological Complex Drugs (NBCDs)
NBCDs sind keine Proteine und gehören somit nicht zu den Biologicals. Allerdings verfügen sie über ein hohes Molekulargewicht und ihr spezialisierter Herstellungsprozess ähnelt dem der Biologicals. Beispiele für NBCDs sind: Eisen-Sucrose-Komplex, Eisencarboxymaltose, Heparine und Glatirameracetat. Wegen der molekularen Komplexität ist eine Substitution hier als kritisch anzusehen.