Antikoagulanzien

Austauschbarkeit von Antikoagulanzien

Antikoagulanzien werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. unter den Arzneimittelgruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist.

Bei indirekten Antikoagulanzien verbietet sich aufgrund der kritischen Dosierung infolge der geringen therapeutischen Breite im Regelfall ein Austausch bei Folgeverordnungen. Die Gerinnungshemmung hängt aber auch von Zusatzfaktoren ab, wie interindividuelle Unterschiede, Ernährung (vor allem mit Vitamin-K-haltigen Lebensmitteln) und Begleitmedikationen. 

Substitutionsausschlussliste

Der Wirkstoff Phenprocoumon wurde vom G-BA in der Darreichungsform als Tablette in den neuen Teil B der Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie (Substitutionsausschlussliste) aufgenommen.

Bei einer namentlichen Produktverordnung mit Phenprocoumon als Wirkstoff in der gelisteten Darreichungsform darf in der Apotheke kein Austausch auf ein wirkstoffgleiches Arzneimittel vorgenommen werden.