Antikoagulanzien
Austauschbarkeit von Antikoagulanzien
Antikoagulanzien werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. unter den Arzneimittelgruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist.
Bei indirekten Antikoagulanzien verbietet sich aufgrund der kritischen Dosierung infolge der geringen therapeutischen Breite im Regelfall ein Austausch bei Folgeverordnungen. Die Gerinnungshemmung hängt aber auch von Zusatzfaktoren ab, wie interindividuelle Unterschiede, Ernährung (vor allem mit Vitamin-K-haltigen Lebensmitteln) und Begleitmedikationen.
Pharmazeutische Bedenken bei Antikoagulanzien
Wenn die Substitution bei dem Patienten Befürchtungen auslöst, dass sich sein Krankheitsbild durch den Präparateaustausch verschlechtern könnte (dabei ist unerheblich, ob die Ängste rational begründet sind oder nicht), kann die Apotheke Pharmazeutische Bedenken geltend machen. Bei indirekten Antikoagulanzien sind Pharmazeutische Bedenken durch die geringe therapeutische Breite der Wirkstoffe begründet.
Substitutionsausschlussliste
Der Wirkstoff Phenprocoumon wurde vom G-BA in der Darreichungsform als Tablette in den neuen Teil B der Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie (Substitutionsausschlussliste) aufgenommen.
Bei einer namentlichen Produktverordnung mit Phenprocoumon als Wirkstoff in der gelisteten Darreichungsform darf in der Apotheke kein Austausch auf ein wirkstoffgleiches Arzneimittel vorgenommen werden.