Antidiabetika

Austauschbarkeit von Antidiabetika

Bei Insulinen sollte ein Austausch gegen Rabattarzneien nur bei Erstverordnung erfolgen. In der Apotheken-EDV wird eine Austauschliste mit aut-idem-fähigen Rabattarzneien angezeigt. Die Erst-Medikation sollte in der Kundenkarte des Patienten vermerkt werden. Bei Folgeverordnungen sollten Insuline generell nicht ausgetauscht werden. Nimmt die Apotheke bei Folgeverordnungen dennoch eine Substitution vor, so ist unbedingt abzuklären, ob

  • die Patronen des Substituts in den vorhandenen Pen des Patienten passen
  • die bisherigen Kanülen auf den Fertigpen des Substituts passen

In jedem Fall ist der Patient über den Austausch, die korrekte Anwendung und ggf. zu erwartende Probleme zu informieren und es ist beim Patienten zu erfragen, ob es durch den Austausch Probleme gab.