Antidepressiva

Austauschbarkeit von Antidepressiva

Antidepressiva werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. unter den Arzneimittelgruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist.

Die Einstellung auf ein antidepressiv wirkendes Medikament erfolgt in der Regel in kleinen Schritten, um unerwünschte Nebenwirkungen so gering wie möglich zu halten und die optimale Dosis für den Patienten zu ermitteln. Ist der Patient auf eine bestimmte Dosis eingestellt, kann ein Wechsel auf ein anderes Präparat aufgrund der zulässigen Unterschiede in der Bioverfügbarkeit zu einer Verschiebung des Plasmaspiegels führen. Dies kann den Therapieerfolg gefährden. Insbesondere wenn durch den Austausch vermehrt Nebenwirkungen auftreten, führt dies häufig zu einer verringerten Patienten-Compliance bis hin zum Therapieabbruch. Dabei besteht bei der Therapie mit Antidepressiva ohnehin eine hohe Compliance-Problematik. Zu Beginn der Therapie nehmen noch etwa 70 Prozent der Patienten die Medikamente in der vom Arzt verordneten Art und Weise ein, nach neun Wochen sind es hingegen nur noch 50 Prozent. Eine der Hauptursachen für die mangelnde Compliance ist das Auftreten von Nebenwirkungen. Durch eine Arzneimittelsubstitution kann die Compliance-Problematik bei der Einnahme von Antidepressiva verstärkt werden.