Antidementiva
Austauschbarkeit von Antidementiva
Bei Alzheimer-Patienten handelt es sich um eine kritische Patientengruppe, bei der es leicht zu Compliance-Problemen kommen kann. In der Regel handelt es sich um ältere Patienten, die oft multimorbid sind und mehrere verschiedene Arzneimittel einnehmen müssen. Die Einhaltung des Therapieplans fällt dann oft schwer. Erhält der Patient aufgrund einer Arzneimittelsubstitution in der Apotheke ein anderes als das ihm bekannte Medikament, kann er aufgrund des anderen Namens und Aussehens zusätzlich verunsichert sein. Gerade bei der Behandlung von Alzheimer-Demenz ist aber eine regelmäßige Einnahme unerlässlich, damit die Symptome so gut wie möglich bekämpft und ein Fortschreiten der Erkrankung verlangsamt wird. Daher sollte bei der Abgabe von Antidementiva jeweils im Beratungsgespräch erörtert werden, ob ein Präparatewechsel aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen den Therapieerfolg gefährdet. Ist dies der Fall, dann sollte der Apotheker den Austausch durch Anmerken Pharmazeutischer Bedenken verhindern.
Pharmazeutische Bedenken bei Antidementiva
Wenn die Substitution bei dem Patienten Befürchtungen auslöst, dass sich sein Krankheitsbild durch den Präparateaustausch verschlechtern könnte (dabei ist unerheblich, ob die Ängste rational begründet sind oder nicht), kann die Apotheke Pharmazeutische Bedenken geltend machen. Der Arzt kann eine Arzneimittelsubstitution verhindern, indem er bei der Verordnung durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes einen Austausch des Präparats in der Apotheke untersagt. Tut er dies nicht, so kann der Apotheker dennoch einen Austausch im Sinne der Regelungen nach § 130 SGB V verhindern, indem er Pharmazeutische Bedenken geltend macht. Hauptgrund für Pharmazeutische Bedenken bei Antidementiva ist die problematische Patientengruppe, bei der es leicht zu Compliance-Problemen kommen kann.