Antiarrhythmika
Austauschbarkeit von Antiarrhythmika
Antiarrhythmika werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. unter den Arzneimittelgruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist.
Die Therapie von Herzrhythmusstörungen gehört zu den schwierig einzustellenden Pharmakotherapien. Zwar gelten Präparate als gleich, wenn sie hinsichtlich Darreichungsform, Wirkstoff, Wirkstoffgehalt und Freisetzungs- bzw. Resorptionsverhalten gleichwertig, also bioäquivalent, sind, jedoch wird die Bioäquivalenz immer nur in Bezug auf das Originalpräparat getestet. Hersteller werden gesetzlich jedoch nicht verpflichtet, die Bioäquivalenz unter verschiedenen Generika nachzuweisen. Diese Abweichungen können aber zum Teil erheblich sein und sogar zum Gesundheitsrisiko werden. Darüber hinaus kommt auch der therapeutischen Breite eine wesentliche Bedeutung zu. Bei Stoffen mit geringer therapeutischer Breite muss durch eine gute pharmazeutische Qualität dafür gesorgt werden, dass der therapeutische Bereich sicher angesteuert wird.
Pharmazeutische Bedenken bei Antiarrhythmika
Wenn die Substitution bei dem Patienten Befürchtungen auslöst, dass sich sein Krankheitsbild durch den Präparateaustausch verschlechtern könnte (dabei ist unerheblich, ob die Ängste rational begründet sind oder nicht), kann die Apotheke Pharmazeutische Bedenken geltend machen. Aufgrund der schwierig einzustellenden Pharmakotherapie sind Pharmazeutische Bedenken bei Antiarrhythmika gut zu begründen.