Medizinisches Cannabis

Seit dem Inkraft­treten des sog. Cannabis­gesetzes am 10. März 2017 können Patientinnen und Patienten mit schwer­wiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapie­alternativen u. a. medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder mit dem Wirkstoff Dronabinol verordnet bekommen. Seit der Teillegalisierung von Cannabis Anfang April 2024 handelt es sich bei medizinischem Cannabis nicht mehr um ein Betäubungsmittel. Medizinisches Cannabis wird seitdem entweder auf Muster-16- oder auf E-Rezepten verordnet. 

In den nachfolgenden DAP Reports über Cannabisblüten, Cannabisextrakte, Dronabinol sowie die Identitätsprüfung sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für Sie zusammengefasst. Zusätzlich finden Sie hilfreiche Arbeitshilfen, die Sie im Apothekenalltag unterstützen. Für die DAP Reports ist eine Anmeldung über Mein DAP oder DocCheck notwendig.