Vernichtung und Entsorgung von BtM

Vernichtung

16 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz

„Der Eigentümer von nicht mehr verkehrsfähigen Betäubungsmitteln hat diese auf seine Kosten in Gegenwart von zwei Zeugen in einer Weise zu vernichten, die eine auch nur teilweise Wiedergewinnung der Betäubungsmittel ausschließt sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sicherstellt. Über die Vernichtung ist eine Niederschrift zu fertigen und diese drei Jahre aufzubewahren.”

Entsorgung

Betäubungsmittel werden über den Rest- bzw. Hausmüll entsorgt (Ausnahme: Packungsbeilage sieht anderen Weg der Entsorgung vor). Es muss dafür Sorge getragen werden, dass niemand durch einen zufälligen Kontakt zu Schaden kommt. Spritzen und Kanülen sollten dazu durchstichsicher verpackt werden, bevor sie im Müll landen. Bei Pflastern sollten zur Entsorgung die Klebeflächen aufeinander geklebt werden.

Einige Pflaster-Hersteller bieten auch spezielle Entsorgungssysteme bzw. -beutel an, um Unfälle mit gebrauchten Pflastern zu vermeiden.