Unter allen registrierten Teilnehmern mit richtiger Antwort verlosen wir 10.000 DAPs!

Das Thema dieses Monats lautet:
Entlassrezept mit unterschiedlichen BSNR

Am 02. November wird eine Entlassverordnung vorgelegt. Ihnen fällt auf, dass die Betriebsstättennummer (BSNR) in der Codierzeile nicht identisch mit der BSNR im Personalienfeld ist.

Gemäß Rahmen­vertrag für die Kliniken gilt, dass Reha-Ein­richtungen bei der Rezept­aus­stellung eine BSNR beginnend mit den Ziffern 75 auf­tragen müssen. Für normale Kliniken ist das Standort­kenn­zeichen beginnend mit den Ziffern 77 relevant. Diese Nummer muss zum einen im BSNR-Feld und zum anderen in der Codier­leiste unten rechts auf einem papier­gebundenen Entlass­rezept zu finden sein, bei E-Rezepten ist die Nummer im abzu­rufenden Daten­satz integriert.

Welches Vorgehen ist korrekt?