Abgabefrage des Monats
In dieser Rubrik stellen wir Ihnen eine Frage zu einer Beispielverordnung aus der Apothekenpraxis und geben Hilfestellung zur korrekten Versorgung. Jedem registrierten Teilnehmer werden 10 DAPs-Punkte von DAP gutgeschrieben.
Unter allen registrierten Teilnehmern mit richtiger Antwort verlosen wir 10.000 DAPs!
Das Thema dieses Monats lautet:
Entlassrezept mit unterschiedlichen BSNR
Am 02. November wird eine Entlassverordnung vorgelegt. Ihnen fällt auf, dass die Betriebsstättennummer (BSNR) in der Codierzeile nicht identisch mit der BSNR im Personalienfeld ist.
Gemäß Rahmenvertrag für die Kliniken gilt, dass Reha-Einrichtungen bei der Rezeptausstellung eine BSNR beginnend mit den Ziffern 75 auftragen müssen. Für normale Kliniken ist das Standortkennzeichen beginnend mit den Ziffern 77 relevant. Diese Nummer muss zum einen im BSNR-Feld und zum anderen in der Codierleiste unten rechts auf einem papiergebundenen Entlassrezept zu finden sein, bei E-Rezepten ist die Nummer im abzurufenden Datensatz integriert.
Welches Vorgehen ist korrekt?
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