Wunschzettel für das Jahr 2025

In wenigen Tagen ist es so weit: Weihnachten wird gefeiert und damit bricht die Zeit der Wunscherfüllung an. Betrachtet man die Situation in Apotheken, so dürfen sicherlich an dieser Stelle auch Wünsche geäußert werden, die Apotheken derzeit sehr bewegen – Wunschdenken muss in dieser Zeit erlaubt sein und vielleicht (hoffentlich) wird sich zumindest der ein oder andere Wunsch im kommenden Jahr erfüllen oder es wird zumindest eine Lösung angestoßen.

  1. Allgemeine Verlängerung der Friedenspflichten beim E-Rezept

    Das E-Rezept ist mittlerweile mehr oder weniger zum Standard in Arztpraxen und Apotheken geworden, doch weiterhin läuft nicht alles rund und dementsprechend sind die bisherigen Friedenspflichten eine Erleichterung. Teilweise wurden diese Vereinbarungen mittlerweile verlängert, doch eine allgemeingültige Regelung dazu ist bislang ausgeblieben.
     
  2. Bekanntgabe der Schiedsstellenentscheidung zum Entlassrezept

    Auch die Friedenspflichten bezüglich des Entlassrezeptes laufen zum Jahresende aus. Hier scheint es bereits Ergebnisse vor der Schiedsstelle zu geben – aber wie diese genau aussehen, wurde bisher nicht bekannt. Vielleicht geschieht dies in den kommenden Tagen, damit das neue Jahr nicht mit einem neuen „Nummernchaos“ startet. Zudem scheint es auch im Hinblick auf die Packungsgrößenproblematik eine Lösung zu geben, aber auch dazu wissen wir bislang nichts Genaueres.
     
  3. Chaos bei den sonstigen Produkten zur Wundbehandlung beseitigen

    Das momentane Chaos bei den sonstigen Produkten zur Wundbehandlung ist derzeit eine große Belastung bei der Patientenversorgung, beispielsweise im Hinblick auf silberhaltige Wundauflagen. Nun haben zumindest die Ersatzkassen verlauten lassen, dass sie eine verlängerte Kulanzregelung bis zum 2. März gewähren, um so eine unterbrechungsfreie Versorgung ihrer Versicherten zu ermöglichen. Doch selbst wenn sich alle anderen Krankenkassen dieser Kulanzregelung anschließen, ist unklar, wie es dann ab März weitergeht.
     
  4. Rezepturtaxation eindeutig regeln

    Ein weiteres Thema, das auch schon zu zahlreichen Retaxationen geführt hat und weitere Retaxationen nach sich ziehen wird, ist die weiterhin ungeklärte Situation bei der Rezepturtaxation. Hier sollte endlich eindeutig vereinbart werden, wie Rezepturen abzurechnen sind.
     
  5. Weitere Erleichterungen beim Umgang mit Lieferengpässen schaffen

    Last but not least darf auch der Wunsch nach weiteren Erleichterungen beim Umgang mit Lieferengpässen in dieser Liste nicht fehlen. Die bisher vereinbarten Regelungen helfen zwar in einigen Fällen bei der Patientenversorgung, aber es könnten weitere Vereinbarungen getroffen werden: So sollten beispielsweise Mehrkosten, die entstehen, weil das einzig verfügbare Arzneimittel oberhalb des Festbetrages liegt, immer zulasten der GKV abgerechnet werden können und nicht nur dann, wenn es um nicht verfügbare Rabattarzneimittel geht.

Insgesamt ist dies sicherlich nur die Spitze des Eisbergs und die Liste der Verbesserungswünsche ist deutlich länger. Allen gemeinsam ist der Wunsch, dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten unbürokratisch und reibungslos erfolgen kann und auch die Apotheke davon ausgehen darf, dass sie am Ende die ihr zustehende Erstattung in voller Höhe erhält.

Wir werden die Lage weiterhin beobachten und Ihnen auch im neuen Jahr mit hilfreichen Tipps zur Seite stehen.

Bis dahin wünschen wir Ihnen geruhsame Feiertage und einen guten und gesunden Start ins neue Jahr!

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