Wie war das noch gleich?
Ein Blick auf Retaxationen aus 2024
Wir hoffen, dass Sie alle gut und gesund ins neue Jahr gestartet sind! Bevor wir im Jahr 2025 den Blick auf neue Retaxationen werfen, wollen wir an dieser Stelle in Erinnerung rufen, welche Retaxationen uns aus dem vergangenen Jahr im Gedächtnis geblieben sind.
Alle Retaxbeispiele können Sie im Retaxfall-Archiv auf dem DeutschenApothekenPortal nachlesen.
Entlassrezept-Retaxationen
Gleich mehrere Retaxationen drehten sich im vergangenen Jahr um Entlassrezepte. Dabei ging es teils um nicht korrekt umgesetzte Formalien („Entlassrezept ohne Balken ‚Entlassmanagement‘“ vom 11.01.2024), die zu einer mutmaßlichen Fristüberschreitung führten. Dass auch in diesem Bereich unbegründete Retaxationen ausgesprochen werden, zeigt ein Fall, bei dem fälschlicherweise eine Firstüberschreitung moniert wurde („Unberechtigte Retaxation eines Entlassrezeptes“ vom 12.09.2024).
Verbandstoff-Retaxationen
Auch im Bereich der Verbandstoffe gab es Retaxationen. Einmal wurde eine mutmaßliche Doppelabrechnung beanstandet – dabei hatte die Apotheke ein eindeutiges Rezept völlig korrekt beliefert („Verbandstoffretax: unzulässige Doppelabrechnung?“ vom 18.01.2024). Auch beim Austausch von Verbandmitteln müssen Apotheken aufpassen, denn es gibt keine Vorgaben im Rahmenvertrag und auch die Möglichkeit, bei Lieferschwierigkeiten mit Angabe einer Sonder-PZN eine Alternative ohne ärztliche Rezeptänderungen abzugeben, gibt es derzeit nicht. Dies war im vergangenen Jahr ebenfalls ein Retaxgrund („Augen auf: Preisankerüberschreitung bei Abgabe von Verbandmitteln?“ vom 28.03.2024).
Augen auf beim Austausch zwischen Original und Import
Ein altbekanntes Thema ist der Vergleich zwischen Original und Import – auch hier wird weiterhin retaxiert, wenn nicht das rabattierte Präparat abgegeben wird, denn ein Austausch innerhalb dieser Gruppe ist trotz gesetztem Aut-idem-Kreuz möglich („Retaxfall(e): Vergleich Original versus Import“ vom 13.06.2024).
Erste Retaxationen rund um das E-Rezept
Auch zu ersten Retaxationen bei E-Rezepten wurden Anfragen an uns gestellt – trotz der bestehenden Friedenspflichten wurde hier beispielsweise eine nicht korrekt umgesetzte Dokumentation im Rahmen eines Lieferengpasses moniert („Retax beim E-Rezept – trotz Friedenspflicht“ vom 04.07.2024).
Stirnrunzeln verursachten mehrere Retaxationen, bei denen Krankenkassen eine Doppelabrechnung von E-Rezept und Papierrezept vermuteten und dies als ausreichenden Grund sahen, den Apotheken die Erstattung zu verweigern. Dabei wurden hier völlig korrekte Rezepte beliefert („Retax: Doppelabrechnung von Papier- und E-Rezept“ vom 22.08.2024).
Aber sowohl im ersten geschilderten Fall als auch in einigen Retaxfällen wegen vermuteter Doppelabrechnung lenkten die Krankenkassen nach einem Einspruch ein – damit erhielten die Apotheken zwar ihr Geld, aber ein fader Beigeschmack, auch angesichts des bürokratischen Aufwands, bleibt.
Eine neue Retaxfalle hat sich im Rahmen der E-Rezepte ergeben: Es kann zu Problemen kommen, wenn Rezepte vor einem Monatswechsel vorgelegt/abgerufen werden, die Arzneimittelabgabe aber erst nach dem Monatswechsel erfolgt und sich in der Zwischenzeit der Preis geändert hat. Aus diesem Grund werden offenbar auch Retaxationen ausgesprochen („Retaxfall: Preisänderung bei Abgabe nach Monatswechsel“ vom 07.11.2024). Auch Fristüberschreitungen scheinen derzeit ein größeres Problem darzustellen, hier sollten Apotheken unbedingt auf eine korrekte Dokumentation bzw. auf die Einhaltung der Abgabefristen achten („Achtung: zahlreiche Retaxationen wegen Fristüberschreitung“ vom 21.11.2024).
Rezeptur-Retaxationen
Ein derzeit gravierendes Problem ist weiterhin die Rezepturabrechnung – auch dazu trudeln Retaxationen in Apotheken ein und offenbar werden auch erste Einsprüche, die mit dem Mustereinspruch der Verbände eingelegt wurden, abgelehnt. Wie es hier weitergeht, ist ein Blick in die Kristallkugel, hier sieht es leider nicht nach einer schnellen Einigung aus („Rezeptur-Retaxationen“: ein Fallbeispiel vom 10.10.2024).
Wenn Sie in diesem Jahr Unterstützung bei der Retaxbearbeitung benötigen, können Sie gerne auf das DAP-Team zukommen und wir schauen anhand Ihrer anonymisierten Unterlagen, ob es Ansatzpunkte für einen Einspruch gibt – in vielen Fällen gibt es diese Möglichkeit und sie sollte dann auch unbedingt genutzt werden! Melden Sie sich dafür unter abgabeprobleme@extradeutschesapothekenportal.de.
Wichtiger Hinweis zum Datenschutz: Bitte senden Sie uns Rezeptdokumente ausschließlich in geschwärzter Form zu, um den Schutz der Patientendaten zu gewährleisten. Anfragen, die diesem Datenschutzstandard nicht entsprechen, werden von uns unbeantwortet gelöscht.
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