Welche Rabattarznei darf's denn sein?
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Im DAP Forum werden unter den Apotheken immer wieder Retaxationen diskutiert, bei denen auch wir uns fragen, welche Überlegungen bei der Krankenkasse diesen Retaxationen zugrunde gelegt wurden.
Ein Beispiel ist die folgende Nullretaxation:
Krankenkasse: | BKK Mobil Oil (IK 101520078) |
Verordnet: | Xusal FTA 50 St. N2 01440416 |
Abgabedatum: | 09.09.19 |
Da das verordnete Antihistaminikum zum Abgabezeitpunkt jedoch bereits AV gesetzt und durch den offiziellen Nachfolgeartikel Xusal 5 mg FTA 50 St. PZN 15435301 ersetzt wurde, hat die Apotheke den Nachfolgeartikel abgegeben.
Da das Kennzeichen „AV“ nicht automatisch bedeutet, dass dieser Artikel nicht mehr im Handel erhältlich ist, und ein solcher Artikel ja bei Verfügbarkeit weiterhin abgegeben werden darf, erwarten die Krankenkassen und ihre Retax-Dienstleister einen Vermerk auf der Verordnung, dass der ursprüngliche Artikel nicht mehr lieferbar war.
Dieser Verpflichtung ist die Apotheke durch den Vermerk „Nachfolger abgegeben“ nachgekommen, da dieser logischerweise impliziert, dass der verordnete alte Artikel nicht mehr lieferbar war.
Das verordnete Xusal PZN 01440416 stellte sich in der Apotheken-EDV folgendermaßen dar:
Zum Stand 01.05.19 war es demnach apothekenpflichtig und außer Vertrieb.
Hier der direkte Vergleich zum Nachfolger Xusal 5 mg PZN 15435301 ab 01.05.19:
In Rot das verordnete Xusal FTA (AV), grün umrandet der offizielle Nachfolger von UCB, ebenfalls in 5 mg und in der Darreichungsform FTA.
Der Lauer-Taxe ist auch zu entnehmen, dass es für die BKK Mobil Oil zum Abgabezeitpunkt keinen Rabattartikel gab (linke Spalte „R“ ist leer) und dass auch der Nachfolgeartikel des Erstanbieters zu den Preisgünstigsten gehört (Haussymbol, grün umrandet):
Dennoch wurde die Apotheke um ihre Erstattung gebracht und auf null retaxiert:
Begründung: „Es erfolgte keine Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels.“
Der betroffenen Apotheke ist somit zu raten, Einspruch einzulegen und um Klärung zu bitten.
Die BKK Mobil Oil sollte den vermeintlichen aut-idem- und vertragskonformen Rabattartikel nennen oder die Retaxation zurücknehmen.
Apotheker Dieter Drinhaus, DAP Forum
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