Einspruch anerkannt: vermutete Doppelabrechnung Papier- und E-Rezept

Vor einigen Wochen berichteten wir über eine ganz neue Form der Retaxationen: Apotheken, die für ihre Patientinnen und Patienten sowohl E- als auch Papierrezepte in engerem zeitlichem Abstand über das gleiche Mittel abgegeben hatten, wurden mit der Begründung „vermutete Doppelabrechnung“ retaxiert (zum Nachlesen „Retax: Doppelabrechnung von Papier- und E-Rezept“).

Mehrere Apotheken betroffen

Die Rezepte waren jeweils ordnungsgemäß ausgestellt und wenn nicht zufällig eine Kundenkarte in der Apotheke vorlag oder das Rezept durch dieselbe Mitarbeiterin bzw. denselben Mitarbeiter bearbeitet wurde, so konnte gar nicht die Vermutung entstehen, dass möglicherweise eine Doppelverordnung vorlag. Außerdem liegt die Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt welche Menge eines Arzneimittels verordnet wird, definitiv im ärztlichen Ermessensspielraum. Selbst bei zeitlich nah beieinanderliegenden Verordnungen wäre denkbar, dass dies im Rahmen einer Urlaubsversorgung notwendig war oder dass eine Packung des Arzneimittels verlorenging.

Unbestritten bleibt, dass die Apotheken in allen Fällen vertragsgemäß und korrekt beliefert haben, es haben sich jeweils keine Hinweise ergeben, die gegen eine Versorgung gesprochen hätten. Aufgrund des Kontrahierungszwanges hätten die Apotheken die Verordnungen auch gar nicht abweisen dürfen – Verschreibungen sind nun einmal innerhalb einer angemessenen Zeit zu beliefern.

Nach unserer Berichterstattung meldeten sich weitere Apotheken bei uns, die ebenfalls solche Retaxationen erhalten hatten, sodass der Gedanke naheliegt, dass hier ein neues „Retaxfass“ aufgemacht wurde. Wir rieten schon zum damaligen Zeitpunkt dazu, Einspruch einzulegen, und würden dies auch weiterhin jeder Apotheke raten, die von solch einer Retax betroffen ist.

Außerdem können wir nun berichten, dass eine erste Apotheke Erfolg hatte: Der über ihren Verband eingelegte Einspruch wurde anerkannt und die entsprechende Retax zurückgenommen. Dies ist für die Apotheke ein Erfolg, der auch so zu erwarten war – allerdings bleibt der fade Beigeschmack, dass es zunächst einigen bürokratischen Aufwand seitens der Apotheke erforderte, um an das ihr rechtmäßig für die Patientenversorgung zustehende Geld zu kommen.

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