Teil 2: Ärztliche Verordnungssoftware – die monatliche Aktualisierung
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Im ersten Teil unserer Sicht auf die seit dem 1. April 2018 gültigen Bestimmungen für die ärztliche Verordnungssoftware mussten wir über die unzureichende Umsetzung der neuen Pflicht zum Auftragen der PZN berichten. Aus Sicht der Apotheke ebenso wichtig ist die zeitgleich eingeführte Verpflichtung zur monatlichen Aktualisierung der ärztlichen Verordnungssoftware.
Hierzu teilte die vertragsschließende Kassenärztliche Bundesvereinigung den Ärzten bereits im Januar mit:
KBV Nachrichten vom 11.01.2018
„Ab April: Monatliche Aktualisierung der Arzneimittelsoftware
In der Verordnungssoftware ist ab 1. April eine monatliche Aktualisierung der Arzneimittelstammdaten vorgeschrieben. Der Arzt erhält einen Hinweis, wenn der Zeitpunkt des vorgesehenen Updates um fünf Arbeitstage überschritten ist. Ab April wird außerdem die Pharmazentralnummer automatisch auf das Rezept gedruckt, um Fehlinterpretationen in der Apotheke und entsprechende Rückfragen in der Arztpraxis zu vermeiden.“
Dass die Mitglieder des DAP Retaxforums bezüglich des Auftragens der PZN noch deutliche Probleme aus den Arztpraxen meldeten, veranlasste viele dazu, ebenfalls einen Blick auf die nun eigentlich verbesserte Aktualität der Arztsoftware zu werfen.
Hier einige aktuelle Verordnungsbeispiele aus den Apotheken:
1. Verordnung vom 11.04.2018: Valtrex S FTA 10 St.
Hierzu schreibt unser Mitglied „bmp“:
„AV seit 2011. Bei Lauer nicht mehr gelistet seit 2013.“
2. Verordnung vom 23.04.2018: Amlodipin Vals Abz 10/160 FTA N3 98 St.
Obwohl hier bei beiden Verordnungen die Hersteller genannt sind, fehlt
a) die erforderliche PZN und
b) wurde die verordnete Amlodipin-Valsartan-Kombination am 15.01.2018 zurückgerufen.
Hierzu schreibt unser Mitglied „mschu.“ am 24.04.2018:
„So ziemlich alle generischen Amlodipin-Valsartan-Kombis wurden ZURÜCKGERUFEN. [...] ABZ schon zum 15.01.2018; 1A-Pharma z. B. zum 29.03.2018. Hat sich so wirklich noch nicht herumgesprochen in den Arztpraxen...“
3. Verordnung vom 23.04.2018: Aequamen TAB 100 St. N3, 1980957
Hier die Rückrufinformation vom 11.09.2017 dazu mit dem Hinweis der Arzneimittelkommission (AMK) auf die sofortige Löschung aus dem ABDA-Artikelstamm:
4. Verordnung vom 27.04.2018: MCP AL Tropfen ALIUD 20 ml N1
Unser Mitglied „McPharmer“ spricht zu Recht von einem „Klassiker“, dessen Rückruf eigentlich allgemein bekannt sein sollte. Das Präparat ist auch in keiner Apothekendatenbank mehr zu finden. Also bemühen wir den historischen Rückblick auf den Datenstand von November 2014:
Die aktuell (April 2018, s. o.) verordneten Metoclopramid-Tropfen wurden bereits im November 2014 zurückgerufen. Sie sind daher nicht mehr verkehrsfähig und dürfen seither weder verordnet noch abgegeben werden.
Fazit
Wie wir mit Bedauern feststellen müssen, reicht auch die auf Wunsch der KBV von geplanten zwei auf vier Wochen verlängerte Frist zur Datenaktualisierung offenbar nicht aus. Solange solche Verordnungen nach wie vor möglich sind, werden leider auch weiterhin zeitraubende Rückfragen in den Arztpraxen stattfinden müssen.
DAP – Retaxforum – Dieter Drinhaus
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