Sorge um die Arzneimitteltherapiesicherheit
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Zur Aufgabe der Apothekerschaft gehört nicht nur die EDV-konforme Versorgung mit Arzneimitteln, sondern auch die Verbesserung der mit ihrer Anwendung verbundenen Arzneimittelsicherheit. Selbst wenn die Abgabe der Medikamente laut EDV in Ordnung ist, ergeben sich oft aus langjähriger Praxiserfahrung und/oder entsprechenden Berichten in der Fachpresse Bedenken bezüglich der Arzneimittelsicherheit.
Ein seit Jahren diskutiertes Problemarzneimittel ist der therapeutisch wichtige Folsäure-Antagonist Methotrexat (MTX). In diesem Zusammenhang fanden und finden sich sowohl in Patientenforen als auch von Herstellern, Arztpraxen und den zuständigen Behörden zahlreiche Problembeschreibungen.
Beispiel für einen Rückruf durch den Hersteller:
Problem aus der Arztpraxis
Hier eine ältere Verordnung aus einer Arztpraxis, die in diesem Fall Zweifel an der erforderlichen Fachkenntnis zur Erstellung eines MTX-Rezeptes aufwirft. Hier handelte es sich um eine telefonische Patientenbestellung, bei der die Buchstabierung für Fertigspritzen „FriedrichSiegfried“ wörtlich auf die Verordnung übernommen wurde. Anschließend wurde das Rezept in dieser Form vom Arzt unterschrieben.
Als wir die Problematik 2009 erstmals im damaligen DAP Retaxforum diskutierten, gab es auch eine entsprechende Info der zuständigen Behörde.
Abb.: Auszug aus der BfArM-Mitteilung vom 28.08.2009
Seither ist seitens der Hersteller viel geschehen, dennoch ist bei der Versorgung immer noch besondere Vorsicht geboten, damit kein Patient durch falsche Anwendung gefährdet wird, z. B. durch Entnahme von Teilmengen aus den nun zwar pro Spritze identischen, aber in unterschiedlichen Spritzenvolumina enthaltenen Wirkstoffmengen.
So auch in unserem heutigen Fall:
Auch bei der Versorgung durch die Apotheken ist immer besondere Vorsicht geboten, falls die Möglichkeit besteht, dass ein Fehlgebrauch von MTX zu einer Schädigung des Patienten führen könnte. Besonders häufig wird von gefährlichen Überdosierungen bei Anwendung als Antipsoriatikum und Rheumamittel berichtet, wenn versehentlich eine 1 x tägliche statt der erforderlichen 1 x wöchentlichen Applikation erfolgt.
In unserer Verordnung war zwar die Wirkstoffmenge pro 1 ml mit 50 mg und die in einer Fertigspritze zu 0,2 ml enthaltene Wirkstoffmenge mit 10 mg eindeutig angegeben, aber aufgrund der zum Versorgungszeitpunkt gültigen Rabattverträge sollte die Apotheke gegen ein Rabattarzneimittel mit geringerer Stückzahl und eine Spritze mit 1 ml statt der gewohnten Spritze mit 0,2 ml austauschen:
Hier kann es bei Abgabe der Rabattarznei durch Entnahme einer Teilmenge zwar nicht zu einer Überdosierung kommen, dennoch hat sich die Apotheke entschlossen, die Arztpraxis über den erforderlichen Austausch in eine reduzierte Spritzenanzahl mit größerem Volumen zu informieren, um sicherzustellen, dass die korrekte Applikation gewährleistet ist.
Die Kontaktaufnahme durch die Apotheke lag hier durchaus im Interesse der Arztpraxis, denn diese bedankte sich für die Info, wünschte keinen Austausch und hat das ursprünglich verordnete Generikum durch ein hinzugefügtes und unterschriebenes Aut-idem-Kreuz gegen den Austausch geschützt.
Apotheker Dieter Drinhaus, DAP Forum
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