Retaxfalle Rezeptgültigkeit: Gibt es eine Übergangsfrist?

Seit dem 3. Juli 2021 gilt eine neue Gültigkeitsdauer für Kassenrezepte. Statt wie zuvor einen Monat sind die Rezepte nun genau 28 Tage gültig. Doch was ist mit Rezepten, die vor dem Stichtag ausgestellt wurden? Sind diese einen Monat oder 28 Tage gültig? Ist bei Überschreitung eine Retax zu erwarten?

Grundlage für die neue Rezeptgültigkeit ist eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA. So hieß es in § 11 Abs. 4 bislang: „Verordnungen dürfen längstens einen Monat nach Ausstellungsdatum zulasten der Krankenkasse beliefert werden.“ Dies wurde nun geändert in „Verordnungen dürfen längstens 28 Tage nach Ausstellungsdatum zulasten der Krankenkasse beliefert werden“. Dies soll den Apotheken den Alltag erleichtern, indem für eine einheitliche Abgabefrist gesorgt ist. In der Praxis ist die Stimmung der Apotheker bisher allenfalls verhalten. Viele äußern sich skeptisch über die neue Belieferungsfrist und fragen sich, ob es nun ein festes Abgabedatum ist oder eine Vorlagefrist wie bisher. Da am Gesetzestext selbst nicht viel verändert wurde, könnte davon ausgegangen werden, dass es sich immer noch um eine Vorlagefrist handelt. Jedoch wurde ein Satz hinzugefügt: „Die Belieferungsfrist endet auch dann mit dem Ablauf ihres letzten Tages, wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt.“ Dieser Zusatz, der auf eine Belieferung verweist, lässt durchblicken, dass die Belieferung innerhalb des Gültigkeitszeitraums stattgefunden haben muss. Sicherheitshalber sollten Apotheker daher anstreben, Verordnungen – soweit möglich – innerhalb der vorgegebenen 28 Tage zu beliefern.

Eine weitere häufig gestellte Frage gilt einer möglichen Retaxfalle. Rezepte, die vor dem 3. Juli ausgestellt wurden, könnten ja schließlich vom Arzt in dem Wissen ausgestellt worden sein, dass die Gültigkeit einen Monat beträgt. Hierzu gibt es allerdings keine präzise Aussage von Seiten der Verbände, Kammern oder des G-BA. Eine Friedenspflicht ist ebenso nicht verkündet worden. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass alle Rezepte, die ab dem 3. Juli in Apotheken eingelöst worden sind, die Gültigkeitsdauer von 28 Tagen nicht überschritten haben dürfen. Andernfalls besteht bei dem einen oder anderen strengeren Abrechnungszentrum wohl die Gefahr, retaxiert zu werden.

Fazit

Zur neuen Gültigkeitsdauer gibt es bisher kaum verbindliche Aussagen. Fest steht, dass Rezepte nun nur noch 28 Tage gültig sind. Um Retaxierungen zu vermeiden, sollten Apotheken hier auf Nummer sicher gehen und Rezepte innerhalb dieser Gültigkeit beliefern, sofern dies möglich ist.

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