Retaxfalle: Rabattierte Importe vergleichbarer Darreichungsformen werden nur im Import-Dialog angezeigt
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Immer wieder erreichen DAP Fragen zur richtigen Rabattartikelauswahl – vor allem das Thema „rabattierte Importe“ sorgt dabei immer wieder für Fragen und Probleme.
Schon oft mussten wir darüber berichten, dass bei Eingabe eines Originals ein rabattierter Import mit abweichender und nicht austauschbarer Darreichungsform von der Apothekensoftware nicht angezeigt wird.
Da Importe jedoch in Bezug auf das Original zugelassen sind und nach Rahmenvertrag nur „eine vergleichbare Darreichungsform“ vorliegen muss, sind durchaus rabattierte Importe mit anders deklarierter und nicht als austauschbar gelisteter, jedoch mit einer vergleichbareren Darreichungsform, vorrangig abzugeben.
Definition „Reimport“ gemäß Rahmenvertrag
„Importierte Arzneimittel im Sinne dieses Rahmenvertrages sind Arzneimittel,
- die nach dem Arzneimittelgesetz unter Bezugnahme auf ein deutsches Referenzprodukt zugelassen sind oder als zugelassen gelten,
- die in der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (Lauer-Taxe) eingetragen sind,
- die mit dem Bezugsarzneimittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie in der Darreichungsform therapeutisch vergleichbar sind (Re- und Parallelimporte),
- die ferner den Anforderungen des Sozialgesetzbuches, Fünftes Buch entsprechen und
- deren für den Versicherten maßgeblicher Arzneimittelabgabepreis unter Berücksichtigung der Abschläge nach § 130a Absatz 1, 1a, 2, 3a und 3b SGB V mindestens 15 vom Hundert oder mindestens 15 Euro niedriger ist als der Preis des Bezugsarzneimittels.“
Um nicht in eine Retaxfalle zu tappen, empfiehlt DAP neben der Aut-idem-Rabattartikel-Recherche auch immer noch den Import-Original-Vergleichsdialog abzufragen um dort eventuell „versteckte“ Rabattartikel aufzudecken.
Hinweis zum Retaxierungs-Checkplus
Im DAP Retaxierungs-Checkplus sind alle aktuellen und in der Vergangenheit liegenden Rabattartikel hinterlegt, jedoch wird auch hier (zurzeit!) nur aufgrund gleicher und austauschbarer Darreichungsformen recherchiert. Liegt Ihnen daher eine Retaxierung vor, die Sie mithilfe des Retaxierungs-Checkplus prüfen möchten, dann geben sie auch immer die PZN eines Importartikels mit abweichender Darreichungsform ein, damit Sie auch alle Rabattartikel finden können.
Ihr DAP-Team
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