Retax: Abrechnung einer Cannabisrezeptur

Rezepte über Cannabis­extrakte sind sicher nicht in allen Apotheken Routine und wenn es am Ende zu einer Retaxation kommt, sollte diese genau geprüft werden, da es häufig um recht hohe Abrechnungs­beträge geht.

Eine Apotheke, die Cannabis­präparate regel­mäßig abgibt, berichtete von einer Retax eines Rezeptes über ein Cannabis­extrakt. Zentraler Punkt der Retax war der Apotheken-EK, der Basis für die Preis­berechnung ist.

Verordnung über Cannabisextrakt

Verordnet war im September 2023 – damals noch auf BtM-Rezept – Drapalin 25/1 Bafokeng Choice Cannabis­extrakt 25 mg THC/ml, 60 ml. Eine Dosierung war ange­geben, damit erfüllte das Rezept alle vorge­gebenen Formalien. Die Apotheke berechnete den Preis und bedruckte das Rezept mit der Sonder-PZN 06460754 sowie dem errechneten Preis, zusätzlich erfolgte die vorge­schriebene Angabe des Hash-Codes.

Wie funktioniert die Preis­berechnung bei Cannabis­extrakten?

Zur Preis­berechnung von Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder Dronabinol ist Anlage 10 der Hilfs­taxe maßgeblich. Im vorliegenden Fall wurde ein Cannabis­extrakt in unver­ändertem Zustand abge­geben, daher ist Teil 4 der genannten Anlage zu beachten.

Basis ist der günstigste Apotheken-EK, bezogen auf die tat­sächlich verordnete Menge. Zusätzlich können abhängig von der Höhe des Einkaufs­preises folgende Zuschläge abge­rechnet werden:

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