Augen auf: Preisankerüberschreitung bei Abgabe von Verbandmitteln?
Bei der Entscheidung, ob in der Apotheke auf ein GKV-Rezept ein Original oder abhängig vom Preis einer der gelisteten Importe abgegeben wird, lauern verschiedene Retaxfallen, die auch nach dem ALBVVG Bestand haben. So ist bei der Verordnung unter anderem der Preisanker zu berücksichtigen – wird dieser ohne Dokumentation auf dem Rezept überschritten, droht eine Retax.
Achtung bei Verbandmitteln: Rahmenvertrag greift nicht
Der Rahmenvertrag regelt die Abgabe von Arzneimitteln, daher greifen die Regelungen zum Original-Import-Vergleich nach § 13 Rahmenvertrag auch nur für Arzneimittel, nicht aber für Verbandmittel. Bei Verbandmitteln ist das abzugeben, was auf dem Rezept verordnet wurde. Was dies in der Praxis bedeuten kann, musste kürzlich eine Apotheke in Form einer Retax erleben.
Verbandmittel: Import nicht lieferbar und nun?
Verordnet war im vorliegenden Fall der Import „ALLEVYN Ag Adhesive 12,5 x 12,5 cm Wundverband 10 St. APOHO PZN 14329910“. Dieser war jedoch nicht lieferbar, daher gab die Apotheke einen lieferbaren Import ab, der jedoch etwas teurer war. Dazu legte die Apotheke auch Großhandelsbelege vor und dokumentierte die Vorgehensweise mit einem handschriftlichen Vermerk auf dem Rezept, da eine eigene Sonder-PZN für Lieferschwierigkeiten bei Verbandmitteln nicht existiert.
Die Krux: Solche Korrekturmöglichkeiten bei Verbandmitteln sind für Apotheken in den Lieferverträgen nicht vorgesehen, hier greift „nur“ das Wirtschaftlichkeitsgebot. Und so erhielt die Apotheke im Nachgang eine Differenzretax, die zum Glück mit unter 5 Euro nicht hoch ausfiel. Dennoch hinterfragte die Apotheke diese Retax, was in vielen Fällen ja auch sinnvoll ist. In der Retaxbegründung bezog sich die Krankenkasse auf den geltenden Arzneiliefervertrag, der die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots fordert: „Die Leistungen müssen nach § 12 Abs. 1 SGB V ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.“ Dass die Apotheke bei dieser Verordnung mutmaßlich das wirtschaftlichste (weil einzig lieferbare) Präparat abgegeben hat, bleibt hier leider außen vor. Ebenso bedauerlich ist, dass es gerade bei Verbandmitteln nicht die Möglichkeit gibt, durch Korrektur/Dokumentation auf dem Rezept die Versicherten zeitnah zu versorgen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund hinderlich, dass bei der Fülle an Importen bei Verbandmitteln oft Lieferschwierigkeiten auftreten.
Wie wäre diese Retax zu verhindern gewesen?
Solange es für Verbandmittel zumindest für den Fall von Lieferschwierigkeiten keine ähnlichen Korrekturmöglichkeiten wie bei Arzneimittelrezepten gibt, müssen die Apotheken in solchen Fällen ein neues Rezept durch die Arztpraxis erwirken, was einer zeitnahen und unbürokratischen Versorgung der Versicherten entgegensteht. Auch hier hätte die Apotheke das Rezept auf das lieferbare Präparat ändern lassen müssen, um die Retax zu verhindern.
Eine Möglichkeit wäre, zumindest bekannten Praxen, aus denen häufig Verbandmittelrezepte in die Apotheke gelangen, eine Liste mit typischerweise lieferbaren Firmen zu nennen oder auf die Verordnung der Erstanbieterpräparate zu drängen. So wäre eine schnelle Versorgung möglich.
Unterstützung bei der Belieferung von Verbandstoffrezepten zulasten der GKV bietet Ihnen auch diese DAP Arbeitshilfe.
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