Keine Rabattanzeige wegen fehlender N-Bezeichnung?

„Den Letzten beißen die Hunde“, ein altes Sprichwort, mit dem wir Apotheker leider nur zu oft via Retax Bekanntschaft machen müssen. Nach wie vor haben die Apotheken keine zuverlässige Möglichkeit rückwirkend nachzuweisen, wer aus der Kette der Datenlieferanten für falsche Dateneinträge in unseren EDV-Systemen letztlich verantwortlich war.
Daher ist es umso wichtiger, dass sich die Apotheke auf die Anzeigen ihrer EDV verlassen kann.
Dass dem nicht immer so ist, zeigt der folgende Fall, den ein vorsichtiger Kollege dem DAP Retaxforum mitteilte. Zugrunde lag folgende - vermeintlich einfache - Verordnung:

Verordnet und versorgt wurden am 13.09.2016 „Arlevert TAB 30 St. N1“.
Da der Kostenträger unter den Apotheken nicht für verständnisvolle Einspruchsentscheidungen bekannt ist, werde ich den Kostenträger hier nicht nennen, um den anfragenden Kollegen nicht einer unverschuldeten Retaxation auszusetzen.

Bei der Rezepteingabe wird der Apotheke nur der Importvergleich mit zwei Präparaten angezeigt: Das Original des Erstanbieters Henning und ein Importpräparat:

Dies bestätigt auch eine erste manuelle Aut-idem-Suche nach gemäß § 129 SGB V austauschbaren Artikeln in der Artikeldatenbank.

Da es sich um eine Verordnung ohne namentliche Angabe eines Importeurs mit dem Warenzeichen des Erstanbieters handelt, daher kein Import-Preisanker vorgegeben ist, der 15/15 Preisabstand gemäß Rahmenvertrag ebenfalls nicht erfüllt ist, durfte die Apotheke das Originalpräparat abgeben.

Dies wurde von der Apotheken-EDV auch ohne weiteren Hinweis akzeptiert.

Wer nun denkt, damit wäre die Abgabe ordnungsgemäß erfolgt, wird durch die weitergehende Recherche unserer Apotheke eines Besseren belehrt.

Erst die hartnäckige manuelle Recherche durch Überprüfung bei seinem Apothekenabrechnungszentrum (SARZ) förderte weitere Erkenntnisse ans Tageslicht.

Erstaunlicherweise wird hier für die 30er Größe ein Rabattarzneimittel für die vorliegende Krankenkasse angezeigt:
„Vertigo Vomex PL Cin 40/20 30 St. TAB PZN 11888460“ jedoch ohne N1-Bezeichnung!

Dieser Artikel mit Rabattkennzeichen erscheint in der EDV der Apotheke jedoch nur wenn man ihn bereits kennt und von dessen PZN 11888460 ausgehend die Aut-idem-Vergleichbarkeit recherchiert:

Es fällt auf, dass der neu aufgetauchte Rabattartikel in der Apothekendatenbank keine N-Bezeichnung trägt! Kann die in der Datenbank fehlende N-Bezeichnung der Grund sein weshalb dieser Rabattartikel bei der normalen Suche nicht angezeigt wird?

Unverständlich, denn alle Aut-idem-Kriterien gem. Rahmenvertrag § 4 (1) sind erfüllt und  auch Vertigo Vomex PL Cin 40/20 30 St. TAB PZN 11888460 dürfte eigentlich die N1-Kennzeichnung tragen:

Datenfehler? Zuordnungsfehler? Fehlende Normgrößenmeldung durch den Hersteller?

Auch der neue § 3 (1) 7 würde die Apotheke nach gewohnt enger Auslegung durch die Rezeptprüfstellen vermutlich nicht vor einer Retaxation schützen, da man argumentieren würde, dass es sich eben nicht um eine Falschabgabe einer falsch gekennzeichneten Packung handelt, sondern um eine Nichtabgabe (Nichtanzeige) aufgrund eines falschen Packungsgrößenkennzeichens:

3 (1) 7

g. die Apotheke ein Arzneimittel abgibt, das vom pharmazeutischen Unternehmer offiziell mit einem falschen Packungsgrößenkennzeichen gemeldet wurde (§ 131 Abs. 4 SGB V);

Egal wie die fehlende Rabattvertragsanzeige zu begründen ist und wer diese eigentlich zu verantworten hat, letztlich darf nicht wieder die Apotheke durch eine Retaxation dafür zur Kasse gebeten werden.

DAP – Retaxforum – Dieter Drinhaus 

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung