Falsche Kassen-IK: weitere Probleme

Da die neue 9-stellige Krankenkassen-IK bereits seit Oktober 2014 gilt, war eigentlich nicht zu erwarten, dass dem Retax-Newsletter weitere Probleme zu diesem Thema bekannt werden.
Dennoch gibt es offenbar noch weitere Variations-  und Retaxmöglichkeiten in diesem Zusammenhang, wie folgendes Beispiel zeigt.

Die betroffene Apotheke erreichten kürzlich mehrere Retaxationen einer Krankenkasse, bei der als Retaxgrund die Nichtbeachtung der bei der Abgabe gültigen Rabattverträge beanstandet wurde.
Nun ist kaum anzunehmen, dass das pharmazeutische Personal und die kontrollierenden Apothekenmitarbeiter gleich mehrfach die gültigen Rabattverträge übersehen.

Die Überprüfung der beanstandeten Verordnungen führte zunächst auf eine falsche Spur:

Krankenkasse: IKK classic (IK 101500154)
Verordnet:2 x Candesartan 1A-Pharma 28 St. N1 TAB PZN 09273165
Abgabedatum:14.07.18

Da es im Regionalvertrag die Vereinbarung gibt, dass Mehrfachverordnungen kleinerer N-Größen durch die nächstgrößere, stückgleiche Packungsgröße zu ersetzen sind, hat die Apotheke dies getan und auf der Verordnung vermerkt: „2 x 28 N1 = 1 x 56 N2“.

Dazu § 18b Arzneiversorgungsvertrag Bayern:

Die Apotheke vermutete daher den Fehler in der Abgabe einer lagervorrätigen, jedoch nicht rabattierten 56er-Packung anstatt der verordneten zwei Packungen einer Rabattarznei.
Dies war jedoch nicht der Grund der Retaxation, sondern ein Fehler bei der Eingabe der Kassen-IK, wie das Apotheken-Team gemeinsam herausfand.

Bei vielen Kassen ist nach wie vor die Eingabe der bisherigen 7-stelligen Kassen-IK möglich. Die seit Oktober 2014 meist vorangestellte „10“ ist häufig entbehrlich. Leider ist dies bei der hier vorliegenden Kassen-IK nicht der Fall.

Gibt man statt der auf der Verordnung genannten aktuellen 9-stelligen 101500154 nur die frühere 7-stellige 1500154 ein, werden von der EDV zwei Kassennummern zur Auswahl angezeigt, die beide der Nummer 1500154 entsprechen:

Hier hat die Apotheke irrtümlich die obere Kassen-IK ausgewählt. Korrekt wäre jedoch die untere mit „10“ beginnende Krankenkasse gewesen, was ein kurzer Vergleich mit der Verordnung gezeigt hätte.

Zudem zeigen nicht alle EDV-Systeme bei Auswahl der falschen Kassen-IK einen Hinweis an, dass es sich bei der mit „18“ beginnenden Kassen-IK um die IK für die Pflegekasse handelt, nicht aber um die für die Arzneimittelabgabe anzuwendende IK:

Wird dieser Warnhinweis nicht angezeigt oder nicht zur Kenntnis genommen, sondern wie viele andere – mitunter wenig hilfreiche Hinweise – einfach weggedrückt, dann können die korrekten Rabattverträge nicht angezeigt werden!

Die Versorgung mit dem lagervorrätigen Produkt von Zentiva wird somit fälschlicherweise akzeptiert und es kann nicht auf vorrangige Rabattverträge geprüft werden, was letztendlich zur berechtigten Retaxation führte:

Ärgerlich ist, dass sich dieser Fehler häufiger ereignete, was letztlich zu einer Gesamtretax in Höhe von 148,57 € führte.

Da dieser Apothekenfehler ggf. auch zu noch höheren Retaxationen führen könnte, empfiehlt es sich:

  • die Kassen-IK immer wie auf dem Rezept angegeben einzugeben oder zumindest zu vergleichen und
  • die IK nicht auf die früher gültige 7-stellige Kassen-IK zu verkürzen.

Apotheker Dieter Drinhaus, DAP Forum

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung