Erstmals Festbetragsanhebung im Rahmen von ALBVVG-Regelung
Festbetragsanpassungen rufen in Apotheken eher wenig Begeisterung hervor, denn in den meisten Fällen werden zu den entsprechenden Stichtagen bestehende Festbeträge gesenkt oder neue Festbeträge festgesetzt. Dies kann zu Lagerwertverlusten führen, wenn die Bestände nicht rechtzeitig geprüft und bereinigt werden. Außerdem sind Diskussionen mit Patientinnen und Patienten vorprogrammiert, wenn für ein gewohntes Arzneimittel auf einmal Mehrkosten fällig werden, weil der Preis des Arzneimittels nicht auf das neue Festbetragsniveau abgesenkt wird.
Lieferengpässe, Festbeträge und ALBVVG
Im Zuge der Lieferengpassproblematik wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob es sich für Hersteller überhaupt rechnet, bestimmte Arzneimittel zu den festgelegten Festpreisen auf den Markt zu bringen bzw. die Produktionsmenge zu erhöhen, um so einer Verknappung durch aus dem Markt ausscheidende Hersteller entgegenzuwirken. Um mehr Anreize zu schaffen, Arzneimittel neu oder in größerer Menge in den Markt zu bringen, wurden mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) im SGB V Mechanismen geschaffen, die auch Festbeträge betreffen:
- Für Arzneimittel, die für die Behandlung von Kindern notwendig sind (laut einer durch das BfArM erstellten Liste), werden die Festbeträge aufgehoben (§ 35 Abs. 5a SGB V).
- Für versorgungskritische Wirkstoffe (Definition durch das BfArM) kann der Festbetrag einmalig für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren um 50 % angehoben werden (§ 35 Abs. 5b SGB V).
Erstmals Festbetragsanhebung zum 15. April 2025
Zum 15. April kommt es nun erstmals zu solch einer Festbetragsanhebung. Davon sind folgende Wirkstoffe betroffen:
Festbetragsgruppe gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB V | Festbetragsanhebung für Arzneimittel mit folgenden Darreichungsformen |
---|---|
Ciclosporin, Gruppe 1 | Kapseln, Weichkapseln |
Ciclosporin, Gruppe 2 | Kapseln, Weichkapseln |
Folinsäure, Gruppe 2 | Injektions- und Infusionslösung, Injektionslösung, Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung |
Sulfamethoxazol und Trimethoprim, Gruppe 1 | Filmtabletten, Kapseln, Tabletten |
Sulfamethoxazol und Trimethoprim, Gruppe 2 | Sirup, Suspension zum Einnehmen |
Tamoxifen | Tabletten, Filmtabletten |
Auswirkungen für die Apotheke
Für die Apotheke hat dies erstmal keine negativen Auswirkungen hinsichtlich Lagergestaltung bzw. Mehrkostendiskussionen, da die Festbeträge nicht gesenkt, sondern angehoben werden. Ob und wie schnell sich diese Maßnahme jedoch auf die Verfügbarkeit von Arzneimitteln mit den entsprechenden Wirkstoffen auswirkt, bleibt abzuwarten.
Tipp: Festbetrags-Checkplus
Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge für Fertigarzneimittel und mögliche Lagerwertverluste schon vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie Listen für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.
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