Beanstandung und Arbeitsaufwand einer Abrechnung von Pflegehilfsmitteln
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Viele Apotheken können sich nicht mehr an der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln beteiligen, da diese mit extra Vertragsvereinbarungen und einem erhöhten Abrechnungsaufwand verbunden sind. Für kleinere Apotheken mit einer geringen Anzahl zu versorgender Patienten ist die Versorgung häufig auch mit wirtschaftlichen Verlusten verbunden. Wenn zusätzlich auch zeitlicher Aufwand durch extra Anträge und Retaxationen den „Ertrag“ mindern, ist die Versorgung in vielen Fällen wirtschaftlich kaum noch zu rechtfertigen.
Folgender Fall wurde im DAP Retaxforum berichtet, verbunden mit der Bitte durch eine Veröffentlichung die Kolleginnen und Kollegen vor ähnlich aufwändigen und kostenverursachenden Erfahrungen bei der Erstversorgung mit wiederverwendbaren Krankenunterlagen zu bewahren.
Nachdem der betroffene Kollege den Vorgang vorab schon einmal bei seinem Rechenzentrum zur Abrechnung eingereicht hatte und diesen zur „Nachbesserung“ zurückbekam, landete die Versorgung erneut ohne Vergütung auf seinem Schreibtisch. Bei der ersten Einsendung hatte er nicht berücksichtigt, dass zur Abrechnung von wiederverwendbaren Betteinlagen ein extra Abrechnungsblatt verlangt wird. Daher wurde die Abrechnung bei der Verordnungsprüfung von der DDG wieder an das Rechenzentrum der Apotheke und von dieser an die abrechnende Apotheke zurückgegeben:
Bei der Rücksendung zur Nachbesserung an die abrechnende Apotheke fand der Kollege leider nur den Hinweis, dass der Patient mit diesen Betteinlagen nur zweimal im Jahr versorgt werden darf, jedoch keine Mitteilung, dass für die Versorgung mit wiederverwendbaren Unterlagen zusätzlich eine extra Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich ist.
So kam es, dass die Apotheke die neu eingereichten, nachgebesserten Abrechnungsunterlagen noch einmal über ihr Abrechnungszentrum zurückbekam:
Die Apotheke gibt ihrer Abrechnungsstelle ausdrücklich nicht die Schuld für das eigene Versehen, möchte aber gern dazu beitragen, dass die Abrechnung etwas entbürokratisiert wird, damit andere nicht in die gleiche Falle tappen.
Der betroffene Kollege regt daher beim Schweriner Apothekenrechenzentrum (SARZ) an, ein Abrechnungsformular zusätzlich online zu stellen, auf dem die entsprechenden Hinweise deutlich zu finden sind, da auf dem oben abgebildeten Formular der Eindruck entsteht, dass damit auch alle dort aufgeführten Positionen gemeinsam abgerechnet werden können. Zudem bringt er natürlich auch seine Verärgerung über diesen bürokratischen Aufwand zum Ausdruck, der letztlich nur die Versorgung der pflegebedürftigen Patienten erschwert.
Seine Vorschläge zur Verbesserung der online gestellten Abrechnungsformulare:
- Extraformular für wiederverwendbare Unterlagen
- Hinweis auf die spezielle genehmigte Hilfsmittel-Nummer, da andere mehrfach verwendbare Unterlagen nicht abgegeben werden dürfen
- Hinweis auf die Beschränkung der Versorgung auf zweimal pro Jahr
- Hinweis auf extra Genehmigungspflicht
Falls und sobald eine Antwort der Abrechnungsstelle zur Erleichterung und Entbürokratisierung der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln eingegangen ist, werde ich natürlich gerne darüber berichten.
Apotheker Dieter Drinhaus, DAP-Retaxforum
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