Augen auf beim Vergleich Original vs. Import
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Viele Ärzte schreiben auf ihren Verordnungen gerne Importarzneimittel auf, da sie davon ausgehen, dass Importe für die Krankenkasse wirtschaftlicher sind als das Original. Allerdings ist dies nicht zwingend so, denn maßgeblich ist – sofern die Abgabe nicht rabattvertragsgesteuert ist – nicht der in der EDV dargestellte Verkaufspreis, sondern der um alle Rabatte bereinigte Vergleichs-VK. Achtet die Apotheke nicht darauf, kann es zu Retaxationen kommen. Dies musste auch eine Apotheke erfahren, die ein Impfstoffrezept mit einem vermeintlich günstigen Import belieferte.
Verordnung über Engerix B
Eine Apotheke erhielt Anfang des Jahres eine Verordnung zulasten einer Ersatzkasse über „Engerix B Erwachsene 0,02 mg FER 1 St. N1 PZN 00629488“. Abgegeben wurde der preisgleiche Import der Firma kohlpharma. Im Nachgang erhielt die Apotheke leider eine Retaxation und wandte sich damit ratsuchend an das DeutscheApothekenPortal, denn in der Retaxbegründung wurde zunächst eine Differenz von 18,73 € angeführt, dann aber nur ein Betrag von 10,55 € abgezogen.
Importabgabe ist unwirtschaftlich
In diesem Fall wurde der Apotheke zum Verhängnis, dass offenbar nicht durchgängig auf den Vergleichs-VK geachtet wurde. Zum Abgabezeitpunkt entsprach beim abgegebenen Import der normale VK (50,61 €) auch dem Vergleichs-VK (50,61 €), hier kamen keine Rabatte zum Tragen. Beim Original, das auf den ersten Blick mit 69,34 € teurer war, kamen aber Rabatte ins Spiel, sodass die EDV hier einen Vergleichs-VK von 40,10 € anzeigte. Das Original war hier also letztlich für die Krankenkasse günstiger. Importe, die im Vergleichs-VK teurer sind als das Original, gelten gemäß § 2 Abs. 7 Rahmenvertrag als unwirtschaftlich:
2 Abs. 7 Rahmenvertrag
„[…] Importarzneimittel, deren für die Versicherte / den Versicherten maßgeblicher Abgabepreis abzüglich der gesetzlichen Rabatte höher als der für die Versicherte / den Versicherten maßgebliche Abgabepreis des Referenzarzneimittels abzüglich dessen gesetzlicher Rabatte liegt, gelten als unwirtschaftlich.“
Da der abgegebene Import damit als unwirtschaftlich auszulegen war, kürzte die Krankenkasse der Apotheke die Rechnung um die Differenz zwischen Vergleichs-VK von abgegebenem Import und Original, das ist der Betrag von 10,55 €.
Augen auf beim Vergleich Original vs. Import
Dieser Fall zeigt, dass beim Vergleich zwischen Original und Import genau auf die richtigen, für den Vergleich maßgeblichen Preise geachtet werden muss. In der Regel werden diese in der EDV auch bei der Vergleichssuche nach aut-idem-konformen Präparaten in der Original-Import-Gruppe angezeigt, aber man sollte sich damit vertraut machen, welcher der dargestellten Preise der VK abzüglich der Rabatte ist. In der Lauer-Taxe gibt es dafür beispielsweise in der Artikelübersicht eine eigene Spalte, die mit „Vergleichs-VK“ bezeichnet ist.
Wird der Preisvergleich nicht korrekt umgesetzt und wie im vorliegenden Fall ein unwirtschaftlicher Import abgegeben, der auf den ersten Blick günstiger erscheint als das Original, so besteht Retaxgefahr!
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