Alle Jahre wieder
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Da ich während des Jahres meist nur über Retaxationen zu Ungunsten der Apotheken berichten kann, suchen wir wenigstens zum Jahresende gerne nach Fällen, in denen zugunsten der Apotheke entschieden wurde.
Obwohl für Krankenkassen beziehungsweise deren Rezeptprüfstellen auch Prüfungen zugunsten der Apotheken verpflichtend sind, findet sich dies als vertragliche Verpflichtung zunehmend seltener in unseren regionalen Versorgungsverträgen. Lediglich der Versorgungsvertrag der vdek-Kassen hält dankenswerterweise an der Gepflogenheit fest, dieses eigentlich selbstverständliche Gebot partnerschaftlicher Zusammenarbeit auch vertraglich zu fixieren:
Abb.: § 17 vdek-Vertrag – Ausschnitt
Es ist also gar nicht mehr so leicht, zum Weihnachtsfest auch positive „Botschaften“ über Abrechnungskorrekturen zu verkünden. Umso mehr freut es mich, über die nachfolgende Korrektur des Abrechnungszentrums Emmendingen zu berichten, die mir ein Kollege zukommen ließ.
Die Apotheke hatte über einen längeren Zeitraum Rezepturanfertigungen unbemerkt zu niedrig abgerechnet. Ein teurer Irrtum, der sich im Laufe der Zeit auf circa 20.000 Euro summierte.
Beispielrezept 1:
Der korrigierten Verordnung ist sehr gut zu entnehmen, wie kompliziert das Auffinden und die Rückforderung waren, wie unübersichtlich sich die Korrektur der zahlreichen Verordnungen, sowohl für die Apotheke als auch für die Rezeptprüfung der hilfsbereiten Mitarbeiterin der Rezeptprüfstelle Emmendingen, gestaltete.
Rezeptbeispiel 2:
Hierzu schrieb mir der betroffene Kollege:
„Die verantwortliche Mitarbeiterin beim Abrechnungszentrum Emmendingen hat auf alle Originalrezepte handschriftlich eine Nummer vermerkt („Beri Nr. 19XXXX“), um die erneute Retaxation durch die entsprechende Stelle zu verhindern. Auf den Kopien der korrigierten Rezepte sieht man die Differenz zwischen falsch abgerechneter Preisberechnung (durchgestrichen auf dem Rezept) und der neuen Taxation mit korrekter Kapselmenge.“
Der gesamte Korrekturvorgang dauerte drei bis vier Monate, wobei sich letztlich eine beachtliche zweiseitige Korrekturliste ergab:
Abb.: Ausschnitt aus der Korrekturliste – Seite 1 von 2
Gleichwohl lohnte sich der Aufwand, da sich letztlich immerhin eine Gesamtsumme von 20.841,20 Euro ergab:
Eine Rückforderung, die nach bisherigen Erfahrungen meist nicht mit Unterstützung einer Rezeptprüfungsstelle geltend gemacht werden kann. Ich hätte hier eher eine langwierige juristische Auseinandersetzung erwartet, lasse mich aber in diesem Fall gerne eines Besseren belehren. Und so bleibt mir nur noch, mich beim Abrechnungszentrum Emmendingen dafür zu bedanken, dass in diesem Fall dem partnerschaftlichen Gedanken der gemeinsamen Versorgung der Patienten unbürokratisch Vorrang eingeräumt wurde.
Der betroffenen Apotheke, allen Kolleginnen und Kollegen des DAP Forums sowie dem Abrechnungszentrum Emmendingen wünsche ich ein frohes Weihnachtsfest, verbunden mit dem Wunsch, dass auch im kommenden Jahr das partnerschaftliche Miteinander für alle Beteiligten die gemeinsame Patientenversorgung erleichtert.
Apotheker Dieter Drinhaus, DAP Forum
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