Neuer Rahmenvertrag seit 1. Juli 2019
Zum 1. Juli 2019 wurde der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung grundlegend überarbeitet. Für Apotheken ergaben sich zahlreiche Änderungen bei der Rezeptbelieferung. Neuerungen waren z. B.:
- Definition preisgünstiger Importarzneimittel und Import-Einsparziel von zwei Prozent
- Auswahlbereich, wenn kein Rabattarzneimittel zur Verfügung steht: Nur noch unter den vier preisgünstigsten aut-idem-fähigen Arzneimitteln
- Definition „eindeutig bestimmte Verordnung“ und „nicht eindeutig bestimmte Verordnung“
- Mehrfachverordnungen: Jede Verordnungszeile wird einzeln betrachtet und mit den verordneten Packungen beliefert.
- Rücksprachen mit dem Arzt (auf dem Rezept zu dokumentieren): z. B. bei nicht eindeutig bestimmten Verordnungen, nicht abgezeichneten nachträglichen Änderungen/Ergänzungen an der Verordnung
- Sonder-PZN: Neue Faktoren