Arbeitshilfe Grippeimpfstoffe der Saison 2024/2025
In der Regel werden Grippeimpfstoffe im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet. Für jede Einzeldosis können Apotheken einen Zuschlag von einem Euro, jedoch maximal 75 Euro je Verordnungszeile, abrechnen. Die folgende Übersicht zeigt, worauf Sie bei der Rezeptbelieferung und -abrechnung achten sollten.