Arbeitshilfe Prüfzertifikat Teil II
Nach § 13 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) dürfen für in der Apotheke hergestellte Arzneimittel nur Primärpackmittel verwendet werden, die die Arzneimittel vor physikalischen, mikrobiologischen und chemischen Veränderungen schützen; außerdem müssen sie für das Arzneimittel geeignet sein. Was bei der Prüfung beachtet werden muss, ist in der folgenden Arbeitshilfe zusammengefasst.