Arbeitshilfe Abgabe von Arzneimitteln ohne aktuelle N-Bezeichnung
Ist ein Präparat ohne N-Bezeichnung verordnet, stellt sich die Frage, ob dieses zulasten der GKV abgegeben werden darf oder ob es sich um eine nicht erstattungsfähige „Jumbopackung” handelt. Diese Arbeitshilfe zeigt die richtige Vorgehensweise anhand eines übersichtlichen Fließschemas.