Taxierung von Cannabisblüten
Cannabisblüten werden nach Anlage 10 der Hilfstaxe berechnet. Die folgende Arbeitshilfe zeigt anhand zweier Beispiele, wie unveränderte Cannabisblüten und Cannabisblüten in Zubereitungen berechnet werden müssen.
Cannabisblüten werden nach Anlage 10 der Hilfstaxe berechnet. Die folgende Arbeitshilfe zeigt anhand zweier Beispiele, wie unveränderte Cannabisblüten und Cannabisblüten in Zubereitungen berechnet werden müssen.